Asylbewerberleistungsgesetz anpassen

- Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Asylbewerberleistungsgesetz anpassen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
- Dokumente, die den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19. Oktober 2022 - 1 BvL 3/21 politisch einordnen und Vorhaben/Pläne zur Anpassung der Norm

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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Fabian Albrecht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, die den Stand des Regier…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Fabian Albrecht
Betreff
Asylbewerberleistungsgesetz anpassen [#268279]
Datum
21. Januar 2023 15:25
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Asylbewerberleistungsgesetz anpassen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. - Dokumente, die den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19. Oktober 2022 - 1 BvL 3/21 politisch einordnen und Vorhaben/Pläne zur Anpassung der Norm
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht Anfragenr: 268279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268279/ Postanschrift Fabian Albrecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 21. Januar 2023 Sehr geehrter Herr Albrecht, anbei lasse ich Ihnen den …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 21. Januar 2023
Datum
27. Februar 2023 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Albrecht, anbei lasse ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 21. Januar 2023 samt Anlagen zukommen Mit freundlichen Grüßen