AsylblG: Weisungen zu Bundesverfassungsgericht, 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21

Am 19.10.2022 hat das Bundesverfassungsgericht zum AZ 1 BvL 3/21 entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist.

1)
Hierzu bitte ich um Mittelung, ob es zur Umsetzung dieser Entscheidung Weisungen, Verwaltungsvorschriften oder dergleichen gibt. Falls ja, bitte ich freundlich um Übersendung.

2)
Die Entscheidung des BVerfG bezieht sich unmittelbar nur auf die sog. Analogleistungen. Viele Stimmen gehen allerdings davon aus, dass die Verfassungswidrigkeit auch für die sog. Grundleistungen nach § 3a AsylblG gilt; vgl. nur Sozialgericht Magdeburg – Beschluss vom 08.05.2023 – Az.: S 25 AY 17/23 ER mit den dort genannten Quellen (https://anwaltskanzlei-adam.de/2023/05/16/sozialgericht-magdeburg-beschluss-vom-08-05-2023-az-s-25-ay-17-23-er/).
Gibt es auch bezüglich der Grundleistungen Weisungen, Verwaltungsvorschriften oder dergleichen zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG? Wenn ja, bitte ich auch diesbezüglich um Übersendung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Matthias Butenob
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Matthias Butenob
Betreff
AsylblG: Weisungen zu Bundesverfassungsgericht, 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21 [#279632]
Datum
23. Mai 2023 18:01
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 19.10.2022 hat das Bundesverfassungsgericht zum AZ 1 BvL 3/21 entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist. 1) Hierzu bitte ich um Mittelung, ob es zur Umsetzung dieser Entscheidung Weisungen, Verwaltungsvorschriften oder dergleichen gibt. Falls ja, bitte ich freundlich um Übersendung. 2) Die Entscheidung des BVerfG bezieht sich unmittelbar nur auf die sog. Analogleistungen. Viele Stimmen gehen allerdings davon aus, dass die Verfassungswidrigkeit auch für die sog. Grundleistungen nach § 3a AsylblG gilt; vgl. nur Sozialgericht Magdeburg – Beschluss vom 08.05.2023 – Az.: S 25 AY 17/23 ER mit den dort genannten Quellen (https://anwaltskanzlei-adam.de/2023/05/16/sozialgericht-magdeburg-beschluss-vom-08-05-2023-az-s-25-ay-17-23-er/). Gibt es auch bezüglich der Grundleistungen Weisungen, Verwaltungsvorschriften oder dergleichen zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG? Wenn ja, bitte ich auch diesbezüglich um Übersendung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Butenob Anfragenr: 279632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279632/ Postanschrift Matthias Butenob << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Butenob
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Butenob, hinsichtlich Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 23.05.2023 te…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AsylblG: Weisungen zu Bundesverfassungsgericht, 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21 [#279632]
Datum
24. Mai 2023 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Butenob, hinsichtlich Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 23.05.2023 teilen wir Ihnen mit, dass die Behörde für Inneres und Sport nicht zuständig und auskunftspflichtig ist. Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 HmbTG richten Sie bitte Ihre Anfrage an die Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Mit freundlichen Grüßen
Matthias Butenob
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die flotte Antwort. Ich war auf Sie gekommen wegen der Meldung unt…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Matthias Butenob
Betreff
AW: [EXTERN] AsylblG: Weisungen zu Bundesverfassungsgericht, 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21 [#279632]
Datum
24. Mai 2023 13:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die flotte Antwort. Ich war auf Sie gekommen wegen der Meldung unter https://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/16735882/asylblg-zustaendigkeit-2023/. Also "Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung." Ist das eine Meldung, die nicht mehr aktuell ist? Mit freundlichen Grüßen Matthias Butenob Anfragenr: 279632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279632/
Matthias Butenob
Guten Tag, Sie hatten mir zur Anfrage mitgeteilt, dass die Sozialbehörde zuständig sei. Daraufhin verwies ich auf…
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Von
Matthias Butenob
Betreff
AW: [EXTERN] AsylblG: Weisungen zu Bundesverfassungsgericht, 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21 [#279632]
Datum
27. Juni 2023 13:15
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie hatten mir zur Anfrage mitgeteilt, dass die Sozialbehörde zuständig sei. Daraufhin verwies ich auf https://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/16735882/asylblg-zustaendigkeit-2023/. Demnach ist Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration, Referat M 43 zuständig. Vor diesem Hintergrund erneuere ich die nachstehenden Fragen 1) + 2) und ergänze diese um die nachfolgende Bitte: 3) Bitte senden Sie mir das Dokument, aus dem sich die neue Zuständigkeit ergibt. Mit freundlichen Grüßen Matthias Butenob

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Butenob, bezüglich Ihrer Fragen nach Weisungen zum Asylbewerberleistungsgesetz möchten wir Si…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AsylblG: Weisungen zu Bundesverfassungsgericht, 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21 [#279632]
Datum
29. Juni 2023 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Butenob, bezüglich Ihrer Fragen nach Weisungen zum Asylbewerberleistungsgesetz möchten wir Sie auf den folgenden Link verweisen, unter dem alle Weisungen der zuständigen Fachbehörde (der Sozialbehörde) zu finden sind: https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/asylblg/13856118/asylblg-fa/ Fachanweisung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - hamburg.de. Mit freundlichen Grüßen