AsylblG: Weisungen zu Bundesverfassungsgericht, 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21
Am 19.10.2022 hat das Bundesverfassungsgericht zum AZ 1 BvL 3/21 entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist.
1)
Hierzu bitte ich um Mittelung, ob es zur Umsetzung dieser Entscheidung Weisungen, Verwaltungsvorschriften oder dergleichen gibt. Falls ja, bitte ich freundlich um Übersendung.
2)
Die Entscheidung des BVerfG bezieht sich unmittelbar nur auf die sog. Analogleistungen. Viele Stimmen gehen allerdings davon aus, dass die Verfassungswidrigkeit auch für die sog. Grundleistungen nach § 3a AsylblG gilt; vgl. nur Sozialgericht Magdeburg – Beschluss vom 08.05.2023 – Az.: S 25 AY 17/23 ER mit den dort genannten Quellen (https://anwaltskanzlei-adam.de/2023/05/…).
Gibt es auch bezüglich der Grundleistungen Weisungen, Verwaltungsvorschriften oder dergleichen zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG? Wenn ja, bitte ich auch diesbezüglich um Übersendung.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Mai 2023
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27. Juni 2023
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