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Asylrecht

Welche Kategorien führen zur Ausweisung von AsylbewerberInnen, und was könnte man theoretisch gegen einen Ausweisungbeschluss unternehmen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asylrecht
Datum
2. August 2011 10:14
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Welche Kategorien führen zur Ausweisung von AsylbewerberInnen, und was könnte man theoretisch gegen einen Ausweisungbeschluss unternehmen?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 02.08.2011 teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Bundesamt für Mi…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Asylrecht
Datum
3. August 2011 11:24
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 02.08.2011 teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trifft keine Entscheidungen über die Ausweisung von Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern, es entscheidet über den Asylantrag. Die Entscheidung über eine Ausweisung wird von der jeweilig zuständigen Ausländerbehörde getroffen, weshalb Sie sich für konkrete Fragen an diese Behörde wenden müssen. Mit freundlichen Grüßen
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