Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruhe)
Sämtliche Unterlagen zu der aktuell in der Presse diskutierten Rechtsauffassung des Regierungspräsidium Karlsruhe, wonach Atemschutzmasken an Schulen unter das Verhüllungsverbot nach § 73 Abs. 3a SchulG-BW fallen und demzufolge nicht getragen werden dürften, insbesondere
- Kommunikation mit dem Regierungspräsidium
- rechtliche Bewertungen, Vorlagen etc.
Nicht beantragt wird der Zugang zu Unterlagen der Kommunikation mit Stellen außerhalb der Landesverwaltung (Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger).
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Antwort verspätet
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Datum28. November 2023
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30. Dezember 2023
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