Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruhe)

Sämtliche Unterlagen zu der aktuell in der Presse diskutierten Rechtsauffassung des Regierungspräsidium Karlsruhe, wonach Atemschutzmasken an Schulen unter das Verhüllungsverbot nach § 73 Abs. 3a SchulG-BW fallen und demzufolge nicht getragen werden dürften, insbesondere
- Kommunikation mit dem Regierungspräsidium
- rechtliche Bewertungen, Vorlagen etc.

Nicht beantragt wird der Zugang zu Unterlagen der Kommunikation mit Stellen außerhalb der Landesverwaltung (Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger).

Mit der Schätzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

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  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlagen zu der aktuel…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruhe) [#293727]
Datum
28. November 2023 16:57
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen zu der aktuell in der Presse diskutierten Rechtsauffassung des Regierungspräsidium Karlsruhe, wonach Atemschutzmasken an Schulen unter das Verhüllungsverbot nach § 73 Abs. 3a SchulG-BW fallen und demzufolge nicht getragen werden dürften, insbesondere - Kommunikation mit dem Regierungspräsidium - rechtliche Bewertungen, Vorlagen etc. Nicht beantragt wird der Zugang zu Unterlagen der Kommunikation mit Stellen außerhalb der Landesverwaltung (Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger). Mit der Schätzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293727/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, richtigerweise muss es heißen: nach § 72 Abs. 3a SchulG-BW. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/documen…
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Betreff
AW: Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruhe) [#293727]
Datum
28. November 2023 16:58
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, richtigerweise muss es heißen: nach § 72 Abs. 3a SchulG-BW. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW1983V51P72 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293727/
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Guten Tag, ich erinnere Sie an meine Bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragstelle…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruhe) [#293727]
Datum
1. Dezember 2023 00:38
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere Sie an meine Bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293727/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruh…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruhe) [#293727]
Datum
31. Dezember 2023 16:36
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Atemschutzmasken an Schulen und Verhüllungsverbot (RegBez Karlsruhe)“ vom 28.11.2023 (#293727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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