Atomabkommen Iran

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Bundesregierung setzt sich für das Fortbestehen des "Atom-Deals" mit dem Iran ein, um diesem die weitere zivile Nutzung von Kernenergie zu gewährleisten.
Die gleiche Bundesregierung hat im Jahr 2011, ein halbes Jahr nach positiver Prüfung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke, für Deutschland den vorzeitigen Atomausstieg beschlossen.
Als Grund hierfür gilt eine neue Gefahreneinschätzung nach dem Seebeben vor Japans Küste mit anschließendem Tsunami und der Havarie des AKW Fukushima.
Für Deutschland wurde daher der Umstieg auf regenerative Energien beschlossen und eingeleitet.

Ich verstehe nun nicht, warum wir diesen doch erwiesenermaßen so erfolgreichen und ökologisch nachhaltigen Weg nicht dem Iran empfehlen und stattdessen auf das weiterführen einer zivilen Kernenergienutzung bestehen.

- Ist das Erdbebenrisiko im Iran signifikant niedriger als in D.?
- Hat der Iran aufgrund seiner geographischen Lage ein wesentlich niedrigeres Potential zur Nutzung von Solar- und Windenergie?
- Hat der Iran einen wesentlich höheren pro-Kopf Verbrauch an elektrischer Energie als D., der nur durch Kernenergie zu decken ist?
- Fehlen dem Iran zur Absicherung der Grundlast fossile Energieträger wie Öl, Kohle oder Gas?
- Ist beim Iran die Gefahr eines potentiellen Missbrauchs von Kernenergie niedriger als in D.?
Ich bin mir sicher, dass Sie mir diese Fragen beantworten können und bedanke mich im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • 0 Follower:innen
Lars Pfeifer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregier…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Lars Pfeifer
Betreff
Atomabkommen Iran [#31663]
Datum
7. Juli 2018 12:36
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung setzt sich für das Fortbestehen des "Atom-Deals" mit dem Iran ein, um diesem die weitere zivile Nutzung von Kernenergie zu gewährleisten. Die gleiche Bundesregierung hat im Jahr 2011, ein halbes Jahr nach positiver Prüfung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke, für Deutschland den vorzeitigen Atomausstieg beschlossen. Als Grund hierfür gilt eine neue Gefahreneinschätzung nach dem Seebeben vor Japans Küste mit anschließendem Tsunami und der Havarie des AKW Fukushima. Für Deutschland wurde daher der Umstieg auf regenerative Energien beschlossen und eingeleitet. Ich verstehe nun nicht, warum wir diesen doch erwiesenermaßen so erfolgreichen und ökologisch nachhaltigen Weg nicht dem Iran empfehlen und stattdessen auf das weiterführen einer zivilen Kernenergienutzung bestehen. - Ist das Erdbebenrisiko im Iran signifikant niedriger als in D.? - Hat der Iran aufgrund seiner geographischen Lage ein wesentlich niedrigeres Potential zur Nutzung von Solar- und Windenergie? - Hat der Iran einen wesentlich höheren pro-Kopf Verbrauch an elektrischer Energie als D., der nur durch Kernenergie zu decken ist? - Fehlen dem Iran zur Absicherung der Grundlast fossile Energieträger wie Öl, Kohle oder Gas? - Ist beim Iran die Gefahr eines potentiellen Missbrauchs von Kernenergie niedriger als in D.? Ich bin mir sicher, dass Sie mir diese Fragen beantworten können und bedanke mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Pfeifer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lars Pfeifer

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Pfeifer, vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich des Atomabkommens mit Iran. Im Rahmen der P…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Atomabkommen Iran
Datum
16. Juli 2018 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pfeifer, vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich des Atomabkommens mit Iran. Im Rahmen der Prüfung Ihrer Anfrage haben wir festgestellt, dass diese nicht unter den Anwendungsbereich des IFG fällt. Ihre Anfrage ist nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen gerichtet, sondern auf Einschätzungen des Auswärtigen Amts. Es wird Ihnen daher im Rahmen einer Bürgerauskunft geantwortet. Zu Ihrem Schreiben können wir Ihnen folgendes mitteilen: Die Umsetzung der Wiener Nuklearvereinbarung (engl. Joint Comprehensive Plan of Action, kurz: JCPoA) ist ein wichtiger Beitrag zur globalen Nichtverbreitungsarchitektur auf der Basis des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und trägt zu Sicherheit in der Region bei. Iran hat im Rahmen der Vereinbarung sein Nuklearprogramm erheblich zurückgebaut und strengen technischen Beschränkungen unterstellt, deren Einhaltung von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) kontrolliert wird, unter Anwendung des weltweit engmaschigsten IAEO-Überwachungsregimes. Die Bundesregierung setzt sich daher zusammen mit ihren Partnern für die Bewahrung und die vollständige Umsetzung des JCPoA ein. Unabhängig davon besteht zwischen deutschen und iranischen Stellen eine rege Zusammenarbeit im Bereich Erneuerbare Energien, Klima und Umweltschutz. Deutsche Firmen haben in der Vergangenheit bereits mehrere Solaranlagen in Iran installiert, beispielsweise auch die ersten nennenswerten Solaranlagen des Landes in der Provinz Hamedan im Februar 2017. Mit freundlichen Grüßen