Atomkriegsgefahr

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

1. bitte teilen Sie mir mit, ob die BRD Munition mit Uran-Kernen an die Ukraine liefern wird bzw. bereits geliefert hat.

2. Sollte Frage 1 bejaht oder aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht beantwortet werden, senden Sie mir bitte eine Liste der atomkriegssicheren Bunkeranlagen für die Zivilbevölkerung in der BRD zu.

3. Sollte Frage 1 bejaht oder aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht beantwortet werden, bitte ich um Mitteilung, ob die BRD bereits mit Vorbereitungen auf den atomaren Schlagabtausch begonnen hat, insbesondere ob die in Frage 2 genannten Anlagen bereits für den Massenansturm der Zivilbevölkerung vorbereitet werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, 1. bitte teilen Sie mir mit, ob die BRD Munition mit Uran-Kernen an die U…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Atomkriegsgefahr [#269156]
Datum
31. Januar 2023 15:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, 1. bitte teilen Sie mir mit, ob die BRD Munition mit Uran-Kernen an die Ukraine liefern wird bzw. bereits geliefert hat. 2. Sollte Frage 1 bejaht oder aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht beantwortet werden, senden Sie mir bitte eine Liste der atomkriegssicheren Bunkeranlagen für die Zivilbevölkerung in der BRD zu. 3. Sollte Frage 1 bejaht oder aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht beantwortet werden, bitte ich um Mitteilung, ob die BRD bereits mit Vorbereitungen auf den atomaren Schlagabtausch begonnen hat, insbesondere ob die in Frage 2 genannten Anlagen bereits für den Massenansturm der Zivilbevölkerung vorbereitet werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269156/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg Az 39-22-17/A5/V396 Betreff:  Infor…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Atomkriegsgefahr [#269156]
Datum
3. Februar 2023 14:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg Az 39-22-17/A5/V396 Betreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug:    Ihr Antrag vom 31. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 31. Januar 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V396 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Atomkriegsgefahr“ vom 31.01.2023 (#269156, Az. 39-22-17/A5/V396) …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Atomkriegsgefahr [#269156], Az. 39-22-17/A5/V396 [#269156]
Datum
2. März 2023 10:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Atomkriegsgefahr“ vom 31.01.2023 (#269156, Az. 39-22-17/A5/V396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V396 Betreff: Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Atomkriegsgefahr [#269156]
Datum
15. März 2023 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V396 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 31. Januar 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu Frage 1: Die Bundeswehr verfügt über keine Munition mit Uran-Kernen. Dementsprechend wurde und wird keine entsprechende Munition an die Ukraine geliefert. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Aufgaben des Zivilschutzes im Spannungs- und Verteidigungsfall auf Bundesebene vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) und dem ihm unterstellten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Zusammenarbeit mit den Ländern wahrgenommen wird. Eine Zuständigkeit des BMVg ist hier nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen