Atomtransporte über Häfen in Bremen

Wie viele Transporte mit radioaktiven Materialien wurden in den Jahren 2016 bis Juni 2018 in den Häfen auf dem Gebiet des Landes Bremen umgeschlagen? Ich bitte Sie, die Transporte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt (Stoff z.B. Uranerzkonzentrat), Mengenangabe, Fahrtziel, Ausgangsort, Reeder, Liegeplatz und Genehmigungsgrundlage aufzuschlüsseln und in einer maschinenlesbaren Datei (z.B. ein Excel- oder csv-Dokument) zu liefern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vie…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Atomtransporte über Häfen in Bremen [#31405]
Datum
1. Juli 2018 20:13
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Transporte mit radioaktiven Materialien wurden in den Jahren 2016 bis Juni 2018 in den Häfen auf dem Gebiet des Landes Bremen umgeschlagen? Ich bitte Sie, die Transporte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt (Stoff z.B. Uranerzkonzentrat), Mengenangabe, Fahrtziel, Ausgangsort, Reeder, Liegeplatz und Genehmigungsgrundlage aufzuschlüsseln und in einer maschinenlesbaren Datei (z.B. ein Excel- oder csv-Dokument) zu liefern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre IFG-Anfrage zum Thema "Atomtransporte über Häfen in Bremen" erhalt…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: Atomtransporte über Häfen in Bremen [#31405]
Datum
2. Juli 2018 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWGUmschlagradioaktiverStoffeinBreme.eml
6,5 KB
WGUmschlagradioaktiverStoffeinBremen20.eml
6,3 KB
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre IFG-Anfrage zum Thema "Atomtransporte über Häfen in Bremen" erhalten. Erstmals ist diese IFG-Anfrage von Ihnen am 14.06.2018 bei uns eingegangen. Hierbei habe ich Ihnen eine Empfangsbestätigung zugesendet und Sie darauf hingewiesen, dass Sie künftige IFG-Anfragen bitte an unser Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> senden, da Frau Ehrlich nicht mehr IFG-Beauftragte des Ressorts ist (siehe Anhang). Daraufhin haben Sie Ihre gleichlautende Anfrage zusätzlich an das Funktionspostfach gesendet (siehe Anhang). Am 01.07.2018 haben wir nun erneut eine Anfrage zum gleichen Thema in leicht gekürzter Form (ohne die Frage welche Transporte umgeschlagen wurde) von Ihnen erhalten (siehe unten). Ich möchte Ihnen hiermit erneut mitteilen, dass die Anfrage vom 14.06.2018 an das zuständige Fachreferat weitergeleitet wurde und sich in Bearbeitung befindet. Da die Anfragen alle das gleiche Auskunftsersuchen beinhalten, sehen wir diese Anfragen an eine Anfrage an, bei der die 1-monatige Bearbeitungsfrist mit dem ersten Eingang der Anfrage am 14.06.2018 begonnen hat. Wir werden uns somit bei der Beantwortung auf Ihre erste Anfrage beziehen und damit auch auf die Frage welche Transporte umgeschlagen wurden Bezug nehmen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Umschlag radioaktiver Stoffe in Bremen 2016 bis 2018 [#30831] Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage zum Thema "…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Umschlag radioaktiver Stoffe in Bremen 2016 bis 2018 [#30831]
Datum
9. Juli 2018 11:45
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage zum Thema "Umschlag radioaktiver Stoffe in Bremen 2016 bis 2018" ist meinem Referat als Fachreferat des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Die beantragten Dokumente finden Sie als PDF-Datei im Anhang, ein anderes Format steht uns leider nicht zur Verfügung. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind vollständig enthalten. Es handelt sich in dem abgefragten Zeitraum nur um eine geringe Anzahl von Transporten, da gemäß § 2 Abs. 3 Bremisches Hafenbetriebsgesetz seit dem Jahr 2012 im Interesse einer grundsätzlichen auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ausgerichteten Gesamtwirtschaft der Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Atomgesetzes im Hafengebiet des Landes Bremen ausgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen