Atomwaffen aus der USA

Ich bitte Sie um folgende Antwort: " Wie wieviele Atombomben sind in Deutschland, von den Amerikanern, hier stationiert"?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um fo…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Atomwaffen aus der USA [#144017]
Datum
20. Mai 2019 14:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um folgende Antwort: " Wie wieviele Atombomben sind in Deutschland, von den Amerikanern, hier stationiert"?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Mai 2019 S…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Atomwaffen aus der USA [#144017]
Datum
23. Mai 2019 15:29
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 20. Mai 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1012 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.05.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Atomwaffen aus der USA [#144017]
Datum
13. Juni 2019 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Bearbeitung Ihres Antrags vom 20. Mai 2019 zeichnet sich ab, dass ein förmlicher Bescheid zu erstellen sein wird. Dieser ist Ihnen gemäß § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVFG) bekanntzugeben. Zur Fortsetzung der Bearbeitung bitte ich daher um Übermittlung Ihrer vollständigen zustellfähigen Postanschrift, da die von Ihnen im Antrag versendete Adresse unvollständig ist (s.u.). Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.05…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Atomwaffen aus der USA [#144017]
Datum
1. August 2019 17:52
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.05.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1012 vom 23.05.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1012 vom 13.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.a. Bezug 2. hatte ich aus den dort erläuterten Gründen um Übermittlung Ihrer vollständigen zustellfähigen Postanschrift gebeten. Hierzu ist bis heute keine Rückäußerung Ihrerseits eingegangen. Ich erlaube mir daher, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.05…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Atomwaffen aus der USA [#144017]
Datum
2. September 2019 11:40
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1012 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.05.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1012 vom 23.05.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1012 vom 13.06.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1012 vom 01.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Schreiben vom 13. Juni 2019 (Bezug 3.) und 1. August 2019 (Bezug 4.), mit welchen ich Sie um Übermittlung Ihrer vollständigen zustellfähigen Postanschrift gebeten hatte, blieben Ihrerseits bisher unbeantwortet. Ich gehe daher davon aus, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 20. Mai 2019 (Bezug 1.) nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen