Atomwaffen in Mecklenburg-Vorpommern

Sind in Mecklenbug-Vorpommern Atomwaffen stationiert? Falls ja, wieviele und wo ungefähr befinden sie sich?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind in Mecklenbug-Vorpommern Atomwaf…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Atomwaffen in Mecklenburg-Vorpommern [#272411]
Datum
8. März 2023 16:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind in Mecklenbug-Vorpommern Atomwaffen stationiert? Falls ja, wieviele und wo ungefähr befinden sie sich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V431 Betreff: Infor…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Atomwaffen in Mecklenburg-Vorpommern [#272411]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
10. März 2023 12:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V431 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. März 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 8. März 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V431 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V431 Betreff: Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Atomwaffen in Mecklenburg-Vorpommern [#272411]
Datum
27. März 2023 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V431 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. März 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 8. März 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundeswehr verfügt über keine eigenen Atomwaffen. Hinsichtlich der in Deutschland stationierten amerikanischen Atomwaffen verweise ich auf die beigefügte Kurzinformation „Zu den in Deutschland stationierten amerikanischen Atomwaffen“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 6. Januar 2022. Mit freundlichen Grüßen

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