Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppeluntersuchungen

Anfrage an: Audi BKK

1) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Doppeluntersuchungen bei Ihren Beitragszahlern jeweils in den Jahren
2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 durchgeführt wurden.

2) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Kosten durch die Doppeluntersuchungen in diesen Jahren zusätzlich entstanden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2015
  • Frist
    23. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Dokumente, au…
An Audi BKK Details
Von
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Betreff
Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppeluntersuchungen [#9922]
Datum
22. Mai 2015 17:07
An
Audi BKK
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Doppeluntersuchungen bei Ihren Beitragszahlern jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 durchgeführt wurden. 2) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Kosten durch die Doppeluntersuchungen in diesen Jahren zusätzlich entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Beantwortung meiner Anfrage innerhalb der vierwöchigen Frist laut…
An Audi BKK Details
Von
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Betreff
AW: Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppeluntersuchungen [#9922]
Datum
22. Juni 2015 08:31
An
Audi BKK
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Beantwortung meiner Anfrage innerhalb der vierwöchigen Frist laut IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppelun…
An Audi BKK Details
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Betreff
AW: AW: Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppeluntersuchungen [#9922]
Datum
28. Juni 2015 14:09
An
Audi BKK
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppeluntersuchungen" vom 22.05.2015 (#9922) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in P.S. Sollten Sie auch auf dieses Schreiben nicht inhaltlich antworten, so wende ich mich an die Bundesbeaufragte für die Informationsfreiheit. Anfragenr: 9922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppeluntersuchungen" [#9922]
Datum
4. Juli 2015 15:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9922 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Krankenkasse nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Audi BKK - Anzahl und Kosten von Doppeluntersuchungen" [#9922]
Datum
20. November 2015 14:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
42711_2015.pdf
208,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen