Außenbestuhlung der Gastronomiebetriebe auf dem Kornmarkt
Antrag nach dem LTranspG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien der Sondernutzungerlaubnisse aller Gastronomiebetriebe, welche den Kornmarkt aktuell für eine Außenbestuhlung nutzen. Falls es Bescheide mit nachträglichen Auflagen gibt, bitte ich auch um Zusendung dieser Bescheide.
Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für den Informationszugang zu informieren.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umweltinformationen betroffen sind (z.B. hinsichtlich der Verwendung von Einweggeschirr und den Umgang mit den entstehenden Abfällen), verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Oktober 2019
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19. November 2019
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