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Auf welchen Leitlinien basiert die Therapie einer chronischen Borreliose?

Aufgrund welcher Grundlagen,Studien, Gesetzeswerke oder Leitlinien wird chronisch erkrankten Borreliose-Patienten eine länger als drei Wochen dauernde antibiotische Therapie als Kassenleistung verweigert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2011
  • Frist
    21. Januar 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auf welchen Leitlinien basiert die Therapie einer chronischen Borreliose?
Datum
20. Dezember 2011 18:47
An
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Aufgrund welcher Grundlagen,Studien, Gesetzeswerke oder Leitlinien wird chronisch erkrankten Borreliose-Patienten eine länger als drei Wochen dauernde antibiotische Therapie als Kassenleistung verweigert?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
WG: Auf welchen Leitlinien basiert die Therapie einer chronischen Borreliose? (II-515-4) Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Betreff
WG: Auf welchen Leitlinien basiert die Therapie einer chronischen Borreliose? (II-515-4)
Datum
27. Dezember 2011 15:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft bezieht sich auf Grundlagen, Studien, Gesetzeswerke oder Leitlinien, nach denen chronisch erkrankten Borreliose-Patienten eine länger als drei Wochen dauernde antibiotische Therapie als Kassenleistung verweigert wird. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass der KZBV zu dieser Frage keine Informationen vorliegen. Dies deshalb, weil die, Ihrer Anfrage zugrundeliegende Behandlungsform nicht Gegenstand der vertragszahnärztlichen Versorgung ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine ärztliche, nicht aber eine zahnärztliche Leistung. Da sich der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der KZBV aber alleine auf den Sektor der vertragszahnärztlichen Versorgung bezieht, liegen uns keine Informationen aus dem ärztlichen Versorgungssektor vor. Dies gilt umso mehr hinsichtlich eventueller wissenschaftlicher Ausarbeitungen oder Leitlinien zu medizinischen, nicht aber zahnmedizinischen Behandlungsformen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.