Aufbau einer Cloud-Infrastruktur auf Basis des Microsoft-Azure-Stacks

Medienberichten zu Folge plant das Bundesfinanzministerium den millionenschweren Aufbau einer Cloud-Infrastruktur auf Basis des Microsoft-Azure-Stacks.
Können Sie hierzu bitte die interne Kommunikation ihres Hauses zu dem Vorgang veröffentlichen sowie die Kommunikation ihres Hauses mit Microsoft und anderen Anbietern zum Aufbau dieser Infrastruktur. Darüber hinaus erbitte ich die Veröffentlichung der Kommunikation ihres Hauses mit anderen Ministerien und Behörden zu diesem Vorgang.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Alexander Sander
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Medienberichten …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Alexander Sander
Betreff
Aufbau einer Cloud-Infrastruktur auf Basis des Microsoft-Azure-Stacks [#214292]
Datum
4. März 2021 17:43
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Medienberichten zu Folge plant das Bundesfinanzministerium den millionenschweren Aufbau einer Cloud-Infrastruktur auf Basis des Microsoft-Azure-Stacks. Können Sie hierzu bitte die interne Kommunikation ihres Hauses zu dem Vorgang veröffentlichen sowie die Kommunikation ihres Hauses mit Microsoft und anderen Anbietern zum Aufbau dieser Infrastruktur. Darüber hinaus erbitte ich die Veröffentlichung der Kommunikation ihres Hauses mit anderen Ministerien und Behörden zu diesem Vorgang.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Sander Anfragenr: 214292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214292/ Postanschrift Alexander Sander << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Sander

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Bundesministerium der Finanzen
IFG Anfrage Anfrage des BMF zur Übernhame der Kosten von bis zu 500 Euro für die IFG Anfrage, da diese mit einer R…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage
Datum
25. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Anfrage des BMF zur Übernhame der Kosten von bis zu 500 Euro für die IFG Anfrage, da diese mit einer Recherchearbeit über 30 Minuten einhergeht.