Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten

Antworten auf die folgenden Fragen:

0) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt?

1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung?

2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben?

3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:

a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?

b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird?

c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung oder das Bundesarchiv?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2014
  • Frist
    18. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf di…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5301]
Datum
15. Januar 2014 02:46
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die folgenden Fragen: 0) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt? 1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung? 2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben? 3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird: a) Nach welchen Kriterien wird entschieden? b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird? c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung oder das Bundesarchiv?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Die als Anlage beigefügte Registraturrichtlinie findet sich unter http://www.bundesregierung.de/Content/Infomateri…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5301]
Datum
16. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
4,4 MB
geschwärzt
482,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
Mein Zeichen: IFG-3/2014 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.1.2013 (hier e…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5301] [#5301]
Datum
25. Januar 2014 02:59
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Mein Zeichen: IFG-3/2014 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.1.2013 (hier eingegangen am 20.1.2013) und die beigefügte Registraturanweisung! Allerdings hätte ich noch eine Rückfrage bezüglich meiner Frage 0: Sie schreiben, dass die elektronisch eingehenden Anfragen nach der Bearbeitung "verschriftlicht" werden. Ich nehme an, dass damit gemeint ist, dass die E-Mails ausgedruckt werden, und die Akten somit in Papierform geführt werden? Der Registraturanweisung (Unterpunkt 4.8) entnehme ich hingegen, dass E-Mails nicht ausgedruckt, sondern in einer elektronischen Akte gespeichert werden. Werden die IFG-Akten nun elektronisch oder in Papierform geführt? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Mein Zeichen: IFG-3/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vogt, ich würde mich freuen, wenn Sie…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5301] [#5301]
Datum
7. März 2014 01:36
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Mein Zeichen: IFG-3/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vogt, ich würde mich freuen, wenn Sie noch meine Rückfrage vom 25.1.2014 beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen,
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG
Datum
12. Juni 2014 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Juni 2014. In der Praxis gilt folgendes: Die Anfragen werden, sofern sie als E-Mail eingegangen sind, in der Regel nach der Bearbeitung für die Aufbewahrung in der Registratur verschriftlicht; die E-Mails selbst werden gelöscht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG [#5301] IFG-3/2015 Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG [#5301]
Datum
15. Juni 2014 03:11
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
IFG-3/2015 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>