Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Antworten auf die folgenden Fragen:

0) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt?

1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) in der Deutschen Bundesbank?

2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben?

3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:

a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?

b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird?

c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; die Deutsche Bundesbank oder das Bundesarchiv?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2014
  • Frist
    18. Februar 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf di…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5302]
Datum
15. Januar 2014 03:04
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die folgenden Fragen: 0) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt? 1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) in der Deutschen Bundesbank? 2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben? 3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird: a) Nach welchen Kriterien wird entschieden? b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird? c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; die Deutsche Bundesbank oder das Bundesarchiv?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2014/000673 bearbe…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung 2014/000673 zu Ihrer Mail 'Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5302]'
Datum
15. Januar 2014 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2014/000673 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Rueckfragen immer unsere Bearbeitungsnummer an. Wenn Sie die Antwortfunktion Ihres E-Mail Programms verwenden, wird die Bearbeitungsnummer automatisch in die Betreffzeile übernommen. Mit freundlichen Grueßen DEUTSCHE BUNDESBANK Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2013. Gerne beantworten wir Ihre …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage 2014/000673 - Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5302]
Datum
4. Februar 2014 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2013. Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Zu 0) Die Akten zu Anfragen nach dem IFG werden in der Bundesbank sowohl elektronisch als auch in Papierform geführt. Die Aufbewahrung ist davon abhängig, in welcher Form die Anfrage bei uns eingeht. Zu 1) Die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG beträgt in unserem Haus 10 Jahre. Im Informationsfreiheitsgesetz sind keine dedizierten Aufbewahrungsfristen festgehalten. Zu 2+3) Die ersten Anfragen nach dem IFG sind im Jahr 2006 bei uns eingegangen, so dass die ersten Archivierung im Jahr 2016 anstehen. Im Einvernehmen mit dem Bundesarchiv werden wir dann festlegen, ob, wann und im welchem Umfang das Bundesarchiv die Unterlagen übernimmt. Über eine spätere Gesamt- oder Teilarchivierung entscheidet ebenfalls das Bundesarchiv nach eigenen Bewertungsmaßgaben. Mit freundlichen Grüßen

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Mein Zeichen: IFG-4/2014 Ihr Zeichen: 2014/000673 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort ud…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2014/000673 - Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#5302]
Datum
5. Februar 2014 21:59
An
Deutsche Bundesbank
Status
Mein Zeichen: IFG-4/2014 Ihr Zeichen: 2014/000673 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort udn die Beantwortung meiner Fragen! Mit freundlichen Grüßen