Aufenthalte ukrainischer Minderjähriger in der BRD seit Februar 2022

1) Wieviele ukrainische Minderjährige haben seit Februar 2022 einen Aufenthalt in der BRD begonnen? Mit welchen Aufenthaltstiteln?

2) Wieviele dieser ukrainischen Minderjährigen waren unbegleitet?

3) Welche Regelungen und Einrichtungen bestehen zur Betreuung unbegleiteter ukrainischer Minderjähriger?

4) interne Übersichten und Berichte zur Situation ukrainischer Minderjähriger in der BRD

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wieviele ukrainische Minderjährige…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufenthalte ukrainischer Minderjähriger in der BRD seit Februar 2022 [#287185]
Datum
28. August 2023 15:26
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wieviele ukrainische Minderjährige haben seit Februar 2022 einen Aufenthalt in der BRD begonnen? Mit welchen Aufenthaltstiteln? 2) Wieviele dieser ukrainischen Minderjährigen waren unbegleitet? 3) Welche Regelungen und Einrichtungen bestehen zur Betreuung unbegleiteter ukrainischer Minderjähriger? 4) interne Übersichten und Berichte zur Situation ukrainischer Minderjähriger in der BRD
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287185/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter/geehrte Petent/in , gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfre…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Aufenthalte ukrainischer Minderjähriger in der BRD seit Februar 2022 [#287185]
Datum
31. August 2023 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter/geehrte Petent/in , gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.08.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1117 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Hinsichtlich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass das IFG eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vorsieht. Die Durchführung eines individuellen Antragsverfahrens lässt ein Rechtsverhältnis zwischen der den Antrag stellenden Person und der Behörde entstehen, das eine hinreichende Sicherheit über die Identität der den Antrag stellenden Person voraussetzt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Ein IFG Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG derjenigen Person bekanntzugeben ist, für den sie bestimmt ist. Dabei indiziert die Angabe einer postalischen Adresse, dass es die den Antrag stellende Person gibt. Daher werden die Angaben einer konkreten Person als Empfänger benötigt. Ich bitte Sie daher freundlich, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen