Aufenthaltsfeststellungsverfahren

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Verfahrensbeschreibungen, Weisungen, Umsetzungsvermerke und sonstige Unterlagen, die für das Aufenthaltsfeststellungsverfahren nach § 78 Abs. 2 Soldatengesetz in ihrer Behörde vorliegen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Ergebnis der Anfrage

Angeblich liegen im Auswärtigen Amt keine amtlichen Informationen dazu vor. Das ist bemerkenswert, da die Behörde im Gesetz als Empfänger explizit genannt ist und es eigentlich Anweisungen zum Umgang (z.B. Löschen gemäß Abs. 4) mit solchen Datenlieferungen geben müsste.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfahrensbeschreibungen, Weisungen, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufenthaltsfeststellungsverfahren [#268939]
Datum
28. Januar 2023 23:14
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfahrensbeschreibungen, Weisungen, Umsetzungsvermerke und sonstige Unterlagen, die für das Aufenthaltsfeststellungsverfahren nach § 78 Abs. 2 Soldatengesetz in ihrer Behörde vorliegen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268939/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ergänzend möchte ich zu meiner IFG-Anfrage mitteilen, dass auch Unterlagen zum Aufenthaltsfeststellung…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufenthaltsfeststellungsverfahren [#268939]
Datum
28. Januar 2023 23:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ergänzend möchte ich zu meiner IFG-Anfrage mitteilen, dass auch Unterlagen zum Aufenthaltsfeststellungsverfahren nach § 24b Abs. 2 WPflG einzubeziehen sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268939/
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswä…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Aufenthaltsfeststellungsverfahren [#268939] - IFG Vg. Nr. 51-2023
Datum
2. Februar 2023 14:17
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. März 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
774,5 KB
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
783,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufenthaltsfeststellungsverfahren“ [#268939]
Datum
16. April 2023 10:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/268939/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es in der Behörde einige Unterlagen zum Umgang mit den vom Bundesverwaltungsamt übermittelten Daten geben müsste. Dies ergibt sich schon allein aus den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 268939.pdf - 2023-02-02_1-image001.jpg - 2023-03-02_1-ifg-aa-20230302.pdf - 2023-03-14_1-ifg-aa-20230314.pdf Anfragenr: 268939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268939/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. April 2023 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. April 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gegen den Bescheid des AA habe ich keinen Widerspruch eingelegt. Zu Ihrer Frage: Die Verpflichtung zu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem AA bei Ihrer Anfrage „Aufenthaltsfeststellungsverfahren“ [#268939] # IFG-722/002 II#0456 [#268939]
Datum
19. April 2023 07:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gegen den Bescheid des AA habe ich keinen Widerspruch eingelegt. Zu Ihrer Frage: Die Verpflichtung zum Löschen ergibt sich für das AA aus § 78 Abs. 4 Soldatengesetz: "Sobald das Bundesverwaltungsamt eine Datei nach Absatz 2 Satz 1 übermittelt, haben die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 genannten Stellen die ihnen zuvor übermittelte Datei zu löschen." Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung muss es m.E. im AA Arbeitsanweisungen o.ä. geben, da sonst kein geordneter Löschprozess möglich ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268939/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Mai 2023 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, kann ich Ihren Aussagen im Schreiben vom 09.06.2023 also entnehmen, dass wegen der fehlenden datenschu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ire Bitte um Vermittlung mit dem AA bei Ihrer Anfrage „Aufenthaltsfeststellungsverfahren“ [#268939] # IFG-722/002 II#0456 [#268939]
Datum
13. Juli 2023 11:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, kann ich Ihren Aussagen im Schreiben vom 09.06.2023 also entnehmen, dass wegen der fehlenden datenschutzrechtlichen Dokumentation des AA zum Aufenthaltsfeststellungsverfahren ein Verstoß vorliegt und es dazu ein Prüfverfahren beim BfDI gibt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268939/

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