Aufenthaltsstatus von Ukraine-Geflüchteten ohne ukrainischen Pass

Sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, interne Kommunikation, Weisungen, Konzepte etc.) und weitere amtliche Information zur Frage der Möglichkeit gemäß Art. 7 der Richtlinie 2001/55/EG bzw. Erwägungsgrund 14 des Durchführungsbeschlusses 2022/382 Gebrauch zu machen, den vorübergehenden Schutz nach §24Aufenthaltsgesetz für Ukraine-Geflüchtete ohne Prüfung der Möglichkeit eines sicheren und dauerhaften Aufenthalts im Herkunftsland auf Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit auszuweiten

Sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, interne Kommunikation, Weisungen, Konzepte etc.), Kommunikation und weitere amtliche Information zur Frage, wie mit Drittstaatler*innen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, nach Ablauf der Frist am 31. August 2022 für den Aufenthalt in Deutschland ohne Aufenthaltsbescheinigung verfahren werden soll

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • 2 Follower:innen
Annika Liebert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Annika Liebert
Betreff
Aufenthaltsstatus von Ukraine-Geflüchteten ohne ukrainischen Pass [#256440]
Datum
5. August 2022 16:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, interne Kommunikation, Weisungen, Konzepte etc.) und weitere amtliche Information zur Frage der Möglichkeit gemäß Art. 7 der Richtlinie 2001/55/EG bzw. Erwägungsgrund 14 des Durchführungsbeschlusses 2022/382 Gebrauch zu machen, den vorübergehenden Schutz nach §24Aufenthaltsgesetz für Ukraine-Geflüchtete ohne Prüfung der Möglichkeit eines sicheren und dauerhaften Aufenthalts im Herkunftsland auf Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit auszuweiten Sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, interne Kommunikation, Weisungen, Konzepte etc.), Kommunikation und weitere amtliche Information zur Frage, wie mit Drittstaatler*innen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, nach Ablauf der Frist am 31. August 2022 für den Aufenthalt in Deutschland ohne Aufenthaltsbescheinigung verfahren werden soll
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annika Liebert Anfragenr: 256440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256440/
Mit freundlichen Grüßen Annika Liebert
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/4#3541 Sehr geehrte Frau Liebert, leider wurd…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Aufenthaltsstatus von Ukraine-Geflüchteten ohne ukrainischen Pass [#256440]
Datum
8. August 2022 09:02
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/4#3541 Sehr geehrte Frau Liebert, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Annika Liebert
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Bitte senden Sie mir die angefragten Informationen unter Ak…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Annika Liebert
Betreff
AW: Aufenthaltsstatus von Ukraine-Geflüchteten ohne ukrainischen Pass [#256440]
Datum
8. August 2022 09:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Bitte senden Sie mir die angefragten Informationen unter Aktenzeichen 13002/4#3541 auf elektronischem Weg an <<E-Mail-Adresse>> zu. Mit freundlichen Grüßen Annika Liebert Anfragenr: 256440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256440/ Postanschrift Annika Liebert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen