Aufenthaltstitel gem. §22 AufenthG in Berlin seit 2012

Wie viele Aufenthaltstitel nach §22 AufenthG hat Ihre Behörde seit 2012 erteilt?

Bitte aufschlüsseln nach Quartalen und nach Herkunftsländern für die 10 häufigsten Herkunftsländer.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Nicolas Chevreux
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Aufenthaltstitel gem. §22 AufenthG in Berlin seit 2012 [#264786]
Datum
5. Dezember 2022 22:37
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Aufenthaltstitel nach §22 AufenthG hat Ihre Behörde seit 2012 erteilt? Bitte aufschlüsseln nach Quartalen und nach Herkunftsländern für die 10 häufigsten Herkunftsländer.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 264786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264786/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Landesamt für Einwanderung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Dezember 2022 22:37
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrter Herr Chevreux, zur Beantwortung Ihrer Frage nach dem IFG verweise ich auf die nachstehende Tabelle…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Aufenthaltstitel gem. §22 AufenthG in Berlin seit 2012 [#264786]
Datum
22. Dezember 2022 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, zur Beantwortung Ihrer Frage nach dem IFG verweise ich auf die nachstehende Tabelle: Jahr Q I Q II Q III Q IV 2018 62 42 29 40 2019 31 20 42 38 2020 42 17 34 33 2021 35 26 141 312 2022 581 125 318 Entsprechende Daten für den erfragten Zeitraum 2012 bis 2017 stehen nicht zur Verfügung. Eine statistische Erhebung nach Herkunftsländern erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen