Aufenthaltstitel nach §22 AufenthG seit 2012

Wie viele Aufenthaltstitel nach §22 AufenthG wurden seit 2012 erteilt?

Bitte aufschlüsseln nach Quartalen und nach Herkunftsländern für die 10 häufigsten Herkunftsländer.

Falls dem BMI keine Statistik über die Erteilung von Aufenthaltstiteln vorliegt, senden Sie mir bitte die Anzahl der seit 2012 erteilten Aufnahmezusagen, die zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach §22 AufenthG führen würden (mit der gleichen Aufschlüsselung).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Aufenth…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Aufenthaltstitel nach §22 AufenthG seit 2012 [#261999]
Datum
29. Oktober 2022 22:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Aufenthaltstitel nach §22 AufenthG wurden seit 2012 erteilt? Bitte aufschlüsseln nach Quartalen und nach Herkunftsländern für die 10 häufigsten Herkunftsländer. Falls dem BMI keine Statistik über die Erteilung von Aufenthaltstiteln vorliegt, senden Sie mir bitte die Anzahl der seit 2012 erteilten Aufnahmezusagen, die zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach §22 AufenthG führen würden (mit der gleichen Aufschlüsselung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 261999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261999/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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