Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 2 AufenthG seit der Machtübernahme der Taliban
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Wie viele Aufenthaltserlaubnisse nach §23 Abs. 2 AufenthG wurden zwischen dem 15. August 2021 und dem 27. September 2022 an afghanische Staatsangehörige erteilt? Auf Grundlage welchen Bundesaufnahmeprogramms wurden diese Aufenthaltstitel erteilt?
dem Fragesteller liegen Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 2 AufenthG vor, die im Jahr 2022 an Afghan*innen erteilt wurden. Weder bei diesen Titeln noch bei dieser Frage handelt es sich um Titel nach §22 Abs. 2 AufenthG.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. September 2022
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29. Oktober 2022
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