auffällige Flugbewegungen

Am Mittwoch, dem 8. Februar 2023 waren über dem gesamten Landkreis Diepholz ganztägig ungewöhnlich viele Flugzeuge am Himmel zu beobachten. Diese flogen flächendeckend im gleichen Abstand parallel und quer dazu.(Wie mehrere Mähdrescher, die ein großen Getreidefeld abmähen). Alle diese Flugzeuge zogen auffällig breite "Kondenzstreifen" hinter sich her. Diese Streifen verschwanden aber nicht wie Kodenzstreifen, sondern verbanden sich zu Wolkenformationen. Vergleichbare Flugbewegungen wurden auch zu anderen Zeiten schon beobachtet.
Um was handelt es sich? Werden dort Chemikalien versprüht? Wer hat diese Flugbewegungen genehmigt?

Ergebnis der Anfrage

Wegen fehlender Informationen keine Auskunft, Verweis an Bundesumweltamt oder Deutsche FlugsicherungsGmbH.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Mittwoch, dem 8. Februar 2023 ware…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
auffällige Flugbewegungen [#272833]
Datum
12. März 2023 09:51
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Mittwoch, dem 8. Februar 2023 waren über dem gesamten Landkreis Diepholz ganztägig ungewöhnlich viele Flugzeuge am Himmel zu beobachten. Diese flogen flächendeckend im gleichen Abstand parallel und quer dazu.(Wie mehrere Mähdrescher, die ein großen Getreidefeld abmähen). Alle diese Flugzeuge zogen auffällig breite "Kondenzstreifen" hinter sich her. Diese Streifen verschwanden aber nicht wie Kodenzstreifen, sondern verbanden sich zu Wolkenformationen. Vergleichbare Flugbewegungen wurden auch zu anderen Zeiten schon beobachtet. Um was handelt es sich? Werden dort Chemikalien versprüht? Wer hat diese Flugbewegungen genehmigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272833/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.5.99/0004-002/23 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie das Antwortschreiben auf I…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
AW: auffällige Flugbewegungen [#272833]
Datum
5. April 2023 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB
LFR/1.5.99/0004-002/23 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihren UIG-Antrag vom 12.03.2023 vorab per Mail. Bitte beachten Sie, dass das Dokument zusätzlich per Post übersendet wird und der postalische Zugang maßgeblich ist. Mit freundlichen Grüßen