Auffälligkeit von Unfall-Lagen / ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen

- allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Einschätzung der Auffälligkeit von Unfall-Lagen dienen
- allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Entscheidung dienen, inwiefern ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich sind (oder eben nicht)
- Dokumente mit Bezug zur konkreten Entscheidung, dass die Unfall-Lage an dem Knoten Königin-Luise-Str./Bachstelzenweg/Im Gehege als "unauffällig" eingestuft wurde

(Bezug: https://twitter.com/ak_hipp/status/1092341589303795713?s=12)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Auffälligkeit von Unfall-Lagen / ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen [#55607]
Datum
4. Februar 2019 19:36
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Einschätzung der Auffälligkeit von Unfall-Lagen dienen - allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Entscheidung dienen, inwiefern ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich sind (oder eben nicht) - Dokumente mit Bezug zur konkreten Entscheidung, dass die Unfall-Lage an dem Knoten Königin-Luise-Str./Bachstelzenweg/Im Gehege als "unauffällig" eingestuft wurde (Bezug: https://twitter.com/ak_hipp/status/1092341589303795713?s=12)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Verkehrslenkung Berlin
Sehr geehrter Herr Wolf, mit nachfolgender E-Mail haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
WG: WG: Auffälligkeit von Unfall-Lagen / ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen [#55607]
Datum
11. Februar 2019 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, mit nachfolgender E-Mail haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Verkehrslenkung Berlin gestellt. Dazu möchte ich Ihnen nach Prüfung folgende Hinweise geben und beziehe mich dafür direkt auf Ihre Anfrage betreffend - allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Einschätzung der Auffälligkeit von Unfall-Lagen dienen - allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Entscheidung dienen, inwiefern ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich sind (oder eben nicht) - Dokumente mit Bezug zur konkreten Entscheidung, dass die Unfall-Lage an dem Knoten Königin-Luise-Str./Bachstelzenweg/Im Gehege als "unauffällig" eingestuft wurde Die Beurteilung, ob eine Unfallhäufungsstelle vorliegt, erfolgt auf der Grundlage des "Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen - M Uko", Ausgabe 2012, Herausgeber: FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement). Hier sind einerseits die Kriterien definiert, ab wann es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt, aber auch wie die Unfälle zu erfassen und darzustellen sind und es wird erläutert, wie die Maßnahmenfindung zu erfolgen hat. Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt, so dass keine Auszüge daraus herausgegeben werden können. Es besteht nur die Möglichkeit der Einsichtnahme in unseren Diensträumen, aber ohne die Fertigung von Kopien oder Fotos etc. Die Entscheidungen in jedem Einzelfall werden unter Berücksichtigung dieses Merkblatts und basierend auf den konkreten Unfallanalysen mit Darstellung des Unfallhergangs, welche durch die hier zuständige Stabsstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin aufbereitet und meiner Behörde übersandt werden, getroffen. Selbstverständlich liegen diese auch für den Knoten Königin-Luise-Str./Bachstelzenweg/Im Gehege vor. Aufgrund der hier bei Polizeibehörde liegenden ausschließlichen Zuständigkeit ist Ihr diesbezüglicher Antrag aber bitte dorthin zu richten. Die Verkehrslenkung Berlin ist hier nicht die zuständige Behörde und darf daher in dieser Sache keine Auskünfte geben. Zusammenfassend können Sie gern Akteneinsicht in die rechtlichen Grundlagen (in das Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen - M Uko) bei meiner Behörde nehmen. Die Gebühren für die Akteneinsicht richten sich nach der Dauer dieser : bis 15 min Dauer : 15,00 EUR bis 30 min Dauer: 25,00 EUR je weitere 30 min : 25,00 EUR Eine Gebührenbefreiung nach dem nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG kann ich Ihnen deswegen nicht in Aussicht stellen, da dieses Verbraucher-Informationsgesetz nur die Rechte im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Verbraucherprodukten wie Kleidung, Reinigungsmittel, Spielwaren oder Haushaltsgeräte etc. regelt. Maßnahmen zur Regelung, Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs sind darunter nicht subsummiert. Möchten Sie davon Gebrauch machen, so vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin mit mir. Gern können Sie mir Ihrerseits mögliche Terminvorschläge per E-Mail unterbreiten. Im Hinblick auf meine Ausführungen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Ansinnen leider nur teilweise entsprechen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zügige Beantwortung meiner Anfrage. Unter diesen Umständen…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: WG: WG: Auffälligkeit von Unfall-Lagen / ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen [#55607]
Datum
20. Februar 2019 17:05
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zügige Beantwortung meiner Anfrage. Unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurück und stelle sie zumindest zum Teil erneut bei der Berliner Polizei. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 55607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>