Sehr geehrter Herr Wolf,
mit nachfolgender E-Mail haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Verkehrslenkung Berlin gestellt. Dazu möchte ich Ihnen nach Prüfung folgende Hinweise geben und beziehe mich dafür direkt auf Ihre Anfrage betreffend
- allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Einschätzung der Auffälligkeit von Unfall-Lagen dienen
- allgemeine Kriterien/Dokumente, die zur Entscheidung dienen, inwiefern ergänzende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich sind (oder eben nicht)
- Dokumente mit Bezug zur konkreten Entscheidung, dass die Unfall-Lage an dem Knoten Königin-Luise-Str./Bachstelzenweg/Im Gehege als "unauffällig" eingestuft wurde
Die Beurteilung, ob eine Unfallhäufungsstelle vorliegt, erfolgt auf der Grundlage des "Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen - M Uko", Ausgabe 2012, Herausgeber: FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement). Hier sind einerseits die Kriterien definiert, ab wann es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt, aber auch wie die Unfälle zu erfassen und darzustellen sind und es wird erläutert, wie die Maßnahmenfindung zu erfolgen hat. Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt, so dass keine Auszüge daraus herausgegeben werden können. Es besteht nur die Möglichkeit der Einsichtnahme in unseren Diensträumen, aber ohne die Fertigung von Kopien oder Fotos etc.
Die Entscheidungen in jedem Einzelfall werden unter Berücksichtigung dieses Merkblatts und basierend auf den konkreten Unfallanalysen mit Darstellung des Unfallhergangs, welche durch die hier zuständige Stabsstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin aufbereitet und meiner Behörde übersandt werden, getroffen. Selbstverständlich liegen diese auch für den Knoten Königin-Luise-Str./Bachstelzenweg/Im Gehege vor. Aufgrund der hier bei Polizeibehörde liegenden ausschließlichen Zuständigkeit ist Ihr diesbezüglicher Antrag aber bitte dorthin zu richten. Die Verkehrslenkung Berlin ist hier nicht die zuständige Behörde und darf daher in dieser Sache keine Auskünfte geben.
Zusammenfassend können Sie gern Akteneinsicht in die rechtlichen Grundlagen (in das Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen - M Uko) bei meiner Behörde nehmen. Die Gebühren für die Akteneinsicht richten sich nach der Dauer dieser :
bis 15 min Dauer : 15,00 EUR
bis 30 min Dauer: 25,00 EUR
je weitere 30 min : 25,00 EUR
Eine Gebührenbefreiung nach dem nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG kann ich Ihnen deswegen nicht in Aussicht stellen, da dieses Verbraucher-Informationsgesetz nur die Rechte im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Verbraucherprodukten wie Kleidung, Reinigungsmittel, Spielwaren oder Haushaltsgeräte etc. regelt. Maßnahmen zur Regelung, Sicherung und Lenkung des Straßenverkehrs sind darunter nicht subsummiert.
Möchten Sie davon Gebrauch machen, so vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin mit mir. Gern können Sie mir Ihrerseits mögliche Terminvorschläge per E-Mail unterbreiten.
Im Hinblick auf meine Ausführungen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Ansinnen leider nur teilweise entsprechen kann.
Mit freundlichen Grüßen