Aufgaben der BAFA LkSG

welche Aufgaben die BAFA im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausführen muss und wie werden diese priorisiert?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Aufgaben die BAFA im Zusammenh…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgaben der BAFA LkSG [#296069]
Datum
2. Januar 2024 15:21
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Aufgaben die BAFA im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausführen muss und wie werden diese priorisiert? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296069/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Anfragenr: 296069 Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Das BAFA ist …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Anfragenr: 296069
Datum
1. Februar 2024 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Das BAFA ist nach § 19 Abs. 1 S. 1 LkSG für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung nach den §§ 12 ff. LkSG zuständig. Das BAFA wird dabei nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 LkSG von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen tätig, nimmt Prüfungen von Anträgen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG vor und führt nach § 13 LkSG Berichtsprüfungen durch. Im Rahmen des Tätigwerdens von Amts wegen berücksichtigt das BAFA den in § 19 Abs. 2 LkSG vorgeschriebenen risikobasierten Ansatz. Es kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 3-10 Abs. 1 LkSG im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken (vgl. § 2 Abs. 2, 3 LkSG) sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht (§ 2 Abs. 4 LkSG) und kann Sorgfaltspflichtverstöße feststellen, beseitigen oder verhindern. Der risikobasierte Ansatz bedeutet, dass das BAFA sich zunächst auf die Bereiche mit den schwersten Risiken konzentriert. Hierzu können etwa regelmäßig Branchen mit besonders hohen Risiken in den Blick genommen werden. Auf Antrag wird das BAFA tätig, wenn die antragstellende Person substantiiert geltend macht, infolge der Nichterfüllung einer in den §§ 3-9 LkSG enthaltenen Sorgfaltspflicht in einer geschützten Rechtsposition verletzt zu sein oder dass eine solche Verletzung unmittelbar bevorsteht. Den genannten Hinweisen wird - soweit sie einen Bezug zum LkSG und die erforderliche Substantiiertheit aufweisen - mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen. Das Gesetz sieht für das BAFA die Möglichkeit vor, die geeigneten und erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten nach §§ 3-10 Abs. 1 LKSG festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern (§ 15 LkSG). Zudem sieht § 16 LkSG, soweit es zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 14 LkSG erforderlich ist, gewisse Betretensrechte vor. § 17 LkSG legt Auskunfts- und Herausgabepflichten fest. Zudem ist es Aufgabe des BAFA nach § 20 LkSG, branchenübergreifende oder branchenspezifische Informationen, Hilfestellungen und Empfehlungen zur Einhaltung des Gesetzes zu veröffentlichen (sog. Handreichungen). Bislang hat das BAFA fünf Handreichungen veröffentlicht. Des Weiteren berichtet das BAFA gem. § 21 LkSG einmal jährlich in einem Rechenschaftsbericht über die im vorausgegangenen Kalenderjahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten nach Abschnitt 4 des LkSG. Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022 kann auf der Webseite des BAFA eingesehen werden. Darüber hinaus kann das BAFA etwa im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 24 LKSG auch Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und Bußgelder gegen verpflichtete Unternehmen verhängen. Mit freundlichen Grüßen