Aufgaben und Erwartungshorizonte der Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 der letzten Schuljahre

1. Die konkreten und tatsächlich verwendeten Aufgaben und Erwartungshorizonte zu den Fächern der schriftlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 in den letzten Jahren

2. Die konkreten und tatsächlich verwendeten Aufgaben und Erwartungshorizonte zu den Fächern der mündlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 in den letzten Jahren

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2014
  • Frist
    4. März 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgaben und Erwartungshorizonte der Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 der letzten Schuljahre [#5582]
Datum
31. Januar 2014 12:27
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Die konkreten und tatsächlich verwendeten Aufgaben und Erwartungshorizonte zu den Fächern der schriftlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 in den letzten Jahren 2. Die konkreten und tatsächlich verwendeten Aufgaben und Erwartungshorizonte zu den Fächern der mündlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 in den letzten Jahren
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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