Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter Landkreis Göppingen

Für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Vorgaben sind Jobcenter und Optionskommunen angehalten, Mitarbeiter zur Ermittlung im Außendienst zu beschäftigen. So ist es auch im Landkreis Göppingen.

Gemäß der Weisungslage der BA gelten für Hausbesuche besondere Aufgaben und Qualitätsstandards.
Die Außendienstmitarbeiter sind mit Dienstausweisen auszustatten. Für die Besonderheiten in der Region sollen modifizierte Dienstanweisungen entwickelt werden. Hausbesuche sind detailliert zu dokumentieren und Betroffenen ist die Gelegenheit einzuräumen, sowohl Kopien der Protokolle zu erhalten, als auch Gegendarstellungen zu verfassen.

Betroffene aus dem Landkreis Göppingen haben glaubhaft berichtet, dass Ihre Außendienstmitarbeiter gelegentlich abweichend vom Leitfaden der BA vorgegangen sind. Mehr als einmal wurden demnach Wohnungen betreten, wenn die Tür von Kindern geöffnet wurde, ohne besonderen Grund wurden Hausbesuche ohne Anmeldung durchgeführt, in den Wohnungen wurden Schränke geöffnet. Nicht immer haben sich Ihre Mitarbeiter ausgewiesen. Außerdem wurde die Verhältnismäßigkeit der Bedarfsermittlung des Öfteren nicht gewahrt. Als besonders schwerwiegend ist herauszustellen, dass auch Fälle bekannt geworden sind, in denen Mitarbeiter des Jobcenter Landkreis Göppingen Nachbarn oder Vermieter ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten befragt haben.

1. Eine Legitimierung der Jobcentermitarbeiter kann nicht gewährleistet sein, wenn dem Betroffenen nicht die Gelegenheit eingeräumt wird, einen Musterausweis einzusehen. Fälschungen können nur ausgeschlossen werden, wenn das Original bekannt gegeben ist, so sind z.B. Geldscheine mit speziellen Echtheitskennzeichen im Internet abgebildet. Es wird beantragt, dass Muster eines gültigen Dienstausweises des Jobcenter Landkreis Göppingen zu übersenden.

2. Nach der Weisungslage der Bundesagentur sind Auswertungen des Ermittlungsdienstes zu statistischen Zwecken regelmäßig zu erstellen. Zunächst ist mitzuteilen, welche Daten hierzu vom Jobcenter erfasst werden. Welche Daten werden an die BA übermittelt, welche weiteren Daten werden im Jobcenter zusätzlich erhoben?

3. Es wird beantragt, diese Dokumentationen gesamt und ein Muster eines Prüfprotokolls (vorzugsweise als PDF) zu veröffentlichen oder zu übersenden.

4. Auch eine Aufgabenbeschreibung wird erbeten, aus denen die besondere Aufgabenstellung im Landkreis Göppingen erkennbar wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2013
  • Frist
    18. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Wahrnehm…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter Landkreis Göppingen
Datum
17. Juni 2013 00:37
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Vorgaben sind Jobcenter und Optionskommunen angehalten, Mitarbeiter zur Ermittlung im Außendienst zu beschäftigen. So ist es auch im Landkreis Göppingen. Gemäß der Weisungslage der BA gelten für Hausbesuche besondere Aufgaben und Qualitätsstandards. Die Außendienstmitarbeiter sind mit Dienstausweisen auszustatten. Für die Besonderheiten in der Region sollen modifizierte Dienstanweisungen entwickelt werden. Hausbesuche sind detailliert zu dokumentieren und Betroffenen ist die Gelegenheit einzuräumen, sowohl Kopien der Protokolle zu erhalten, als auch Gegendarstellungen zu verfassen. Betroffene aus dem Landkreis Göppingen haben glaubhaft berichtet, dass Ihre Außendienstmitarbeiter gelegentlich abweichend vom Leitfaden der BA vorgegangen sind. Mehr als einmal wurden demnach Wohnungen betreten, wenn die Tür von Kindern geöffnet wurde, ohne besonderen Grund wurden Hausbesuche ohne Anmeldung durchgeführt, in den Wohnungen wurden Schränke geöffnet. Nicht immer haben sich Ihre Mitarbeiter ausgewiesen. Außerdem wurde die Verhältnismäßigkeit der Bedarfsermittlung des Öfteren nicht gewahrt. Als besonders schwerwiegend ist herauszustellen, dass auch Fälle bekannt geworden sind, in denen Mitarbeiter des Jobcenter Landkreis Göppingen Nachbarn oder Vermieter ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten befragt haben. 1. Eine Legitimierung der Jobcentermitarbeiter kann nicht gewährleistet sein, wenn dem Betroffenen nicht die Gelegenheit eingeräumt wird, einen Musterausweis einzusehen. Fälschungen können nur ausgeschlossen werden, wenn das Original bekannt gegeben ist, so sind z.B. Geldscheine mit speziellen Echtheitskennzeichen im Internet abgebildet. Es wird beantragt, dass Muster eines gültigen Dienstausweises des Jobcenter Landkreis Göppingen zu übersenden. 2. Nach der Weisungslage der Bundesagentur sind Auswertungen des Ermittlungsdienstes zu statistischen Zwecken regelmäßig zu erstellen. Zunächst ist mitzuteilen, welche Daten hierzu vom Jobcenter erfasst werden. Welche Daten werden an die BA übermittelt, welche weiteren Daten werden im Jobcenter zusätzlich erhoben? 3. Es wird beantragt, diese Dokumentationen gesamt und ein Muster eines Prüfprotokolls (vorzugsweise als PDF) zu veröffentlichen oder zu übersenden. 4. Auch eine Aufgabenbeschreibung wird erbeten, aus denen die besondere Aufgabenstellung im Landkreis Göppingen erkennbar wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Ihre Anfragen Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfragen zu den Kosten für die Zusammenlegung der Geschäftsstelle Ge…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfragen
Datum
17. Juni 2013 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfragen zu den Kosten für die Zusammenlegung der Geschäftsstelle Geislingen (Jobcenter Göppingen) sowie zu Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter des Landkreises Göppingen sind bei uns eingegangen. Nach der Klärung Ihrer Anliegen, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Susanne Dobratz Beraterin Zusammenarbeit mit der Landespolitik Politik & Arbeitsmarkt Telefon: 0711 941-1229 Telefax: 0711 941-1035 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de<http://www.baintern.de/zentraler-Content/A-01-Allgemeine-Informationsbereitstellung/A-015-Oeffentlichkeitsarbeit/Generische-Publikation/www.arbeitsagentur.de> Besucheradresse Regionaldirektion << Adresse entfernt >> Hölderlinstr. 36 70174 Stuttgart * Postanschrift Regionalirektion << Adresse entfernt >> Postfach 102952 70025 Stuttgart
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Ihre Anfragen Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfragen zu den Kosten für die Zusammenlegung der Geschäftsstelle Ge…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfragen
Datum
17. Juni 2013 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfragen zu den Kosten für die Zusammenlegung der Geschäftsstelle Geislingen (Jobcenter Göppingen) sowie zu Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter des Landkreises Göppingen sind bei uns eingegangen. Nach der Klärung Ihrer Anliegen, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Susanne Dobratz Beraterin Zusammenarbeit mit der Landespolitik Politik & Arbeitsmarkt Telefon: 0711 941-1229 Telefax: 0711 941-1035 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de<http://www.baintern.de/zentraler-Content/A-01-Allgemeine-Informationsbereitstellung/A-015-Oeffentlichkeitsarbeit/Generische-Publikation/www.arbeitsagentur.de> Besucheradresse Regionaldirektion << Adresse entfernt >> Hölderlinstr. 36 70174 Stuttgart * Postanschrift Regionalirektion << Adresse entfernt >> Postfach 102952 70025 Stuttgart
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Ihre Anfragen Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben uns um Aktenauskunft zu 1) den Kosten für Zusammenlegung der Ge…
Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben uns um Aktenauskunft zu 1) den Kosten für Zusammenlegung der Geschäftsstelle Geislingen (Jobcenter Göppingen) sowie 2) zu den Aufgaben und der Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenters Landkreis Göppingen gebeten. zu 1) Der Aufgabe der Geschäftsstelle des Jobcenters Göppingen in der Schillerstr. 2, Geislingen, liegen organisatorische Änderungen zugrunde, die zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes vorgenommen werden. Die Kosten für den Umzug von der aufzugebenden Geschäftsstelle Schillerstr. 2, Geislingen, in die zusammen mit der Agentur für Arbeit genutzten Räumlichkeiten Springstr. 7, Geislingen, und Mörikestraße 15, Göppingen, werden sich voraussichtlich auf ca. 10.000,00 EUR belaufen. Eine endgültige Abrechnung des Umzugsunternehmens liegt noch nicht vor, da der Umzug noch nicht abgeschlossen ist. zu 2) Ihre Anfrage zu den Aufgaben und der Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenters Landkreis Göppingen haben wir zuständigkeitshalber zur Beantwortung an das Jobcenter Göppingen weitergegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Susanne Dobratz Beraterin Zusammenarbeit mit der Landespolitik Politik & Arbeitsmarkt Telefon: 0711 941-1229 Telefax: 0711 941-1035 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de<http://www.baintern.de/zentraler-Content/A-01-Allgemeine-Informationsbereitstellung/A-015-Oeffentlichkeitsarbeit/Generische-Publikation/www.arbeitsagentur.de> Besucheradresse Regionaldirektion << Adresse entfernt >> Hölderlinstr. 36 70174 Stuttgart * Postanschrift Regionalirektion << Adresse entfernt >> Postfach 102952 70025 Stuttgart

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Ihre Anfragen Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben uns um Aktenauskunft zu 1) den Kosten für Zusammenlegung der Ge…
Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben uns um Aktenauskunft zu 1) den Kosten für Zusammenlegung der Geschäftsstelle Geislingen (Jobcenter Göppingen) sowie 2) zu den Aufgaben und der Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenters Landkreis Göppingen gebeten. zu 1) Der Aufgabe der Geschäftsstelle des Jobcenters Göppingen in der Schillerstr. 2, Geislingen, liegen organisatorische Änderungen zugrunde, die zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes vorgenommen werden. Die Kosten für den Umzug von der aufzugebenden Geschäftsstelle Schillerstr. 2, Geislingen, in die zusammen mit der Agentur für Arbeit genutzten Räumlichkeiten Springstr. 7, Geislingen, und Mörikestraße 15, Göppingen, werden sich voraussichtlich auf ca. 10.000,00 EUR belaufen. Eine endgültige Abrechnung des Umzugsunternehmens liegt noch nicht vor, da der Umzug noch nicht abgeschlossen ist. zu 2) Ihre Anfrage zu den Aufgaben und der Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenters Landkreis Göppingen haben wir zuständigkeitshalber zur Beantwortung an das Jobcenter Göppingen weitergegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Susanne Dobratz Beraterin Zusammenarbeit mit der Landespolitik Politik & Arbeitsmarkt Telefon: 0711 941-1229 Telefax: 0711 941-1035 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de<http://www.baintern.de/zentraler-Content/A-01-Allgemeine-Informationsbereitstellung/A-015-Oeffentlichkeitsarbeit/Generische-Publikation/www.arbeitsagentur.de> Besucheradresse Regionaldirektion << Adresse entfernt >> Hölderlinstr. 36 70174 Stuttgart * Postanschrift Regionalirektion << Adresse entfernt >> Postfach 102952 70025 Stuttgart