Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter Landkreis Göppingen
Für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Vorgaben sind Jobcenter und Optionskommunen angehalten, Mitarbeiter zur Ermittlung im Außendienst zu beschäftigen. So ist es auch im Landkreis Göppingen.
Gemäß der Weisungslage der BA gelten für Hausbesuche besondere Aufgaben und Qualitätsstandards.
Die Außendienstmitarbeiter sind mit Dienstausweisen auszustatten. Für die Besonderheiten in der Region sollen modifizierte Dienstanweisungen entwickelt werden. Hausbesuche sind detailliert zu dokumentieren und Betroffenen ist die Gelegenheit einzuräumen, sowohl Kopien der Protokolle zu erhalten, als auch Gegendarstellungen zu verfassen.
Betroffene aus dem Landkreis Göppingen haben glaubhaft berichtet, dass Ihre Außendienstmitarbeiter gelegentlich abweichend vom Leitfaden der BA vorgegangen sind. Mehr als einmal wurden demnach Wohnungen betreten, wenn die Tür von Kindern geöffnet wurde, ohne besonderen Grund wurden Hausbesuche ohne Anmeldung durchgeführt, in den Wohnungen wurden Schränke geöffnet. Nicht immer haben sich Ihre Mitarbeiter ausgewiesen. Außerdem wurde die Verhältnismäßigkeit der Bedarfsermittlung des Öfteren nicht gewahrt. Als besonders schwerwiegend ist herauszustellen, dass auch Fälle bekannt geworden sind, in denen Mitarbeiter des Jobcenter Landkreis Göppingen Nachbarn oder Vermieter ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten befragt haben.
1. Eine Legitimierung der Jobcentermitarbeiter kann nicht gewährleistet sein, wenn dem Betroffenen nicht die Gelegenheit eingeräumt wird, einen Musterausweis einzusehen. Fälschungen können nur ausgeschlossen werden, wenn das Original bekannt gegeben ist, so sind z.B. Geldscheine mit speziellen Echtheitskennzeichen im Internet abgebildet. Es wird beantragt, dass Muster eines gültigen Dienstausweises des Jobcenter Landkreis Göppingen zu übersenden.
2. Nach der Weisungslage der Bundesagentur sind Auswertungen des Ermittlungsdienstes zu statistischen Zwecken regelmäßig zu erstellen. Zunächst ist mitzuteilen, welche Daten hierzu vom Jobcenter erfasst werden. Welche Daten werden an die BA übermittelt, welche weiteren Daten werden im Jobcenter zusätzlich erhoben?
3. Es wird beantragt, diese Dokumentationen gesamt und ein Muster eines Prüfprotokolls (vorzugsweise als PDF) zu veröffentlichen oder zu übersenden.
4. Auch eine Aufgabenbeschreibung wird erbeten, aus denen die besondere Aufgabenstellung im Landkreis Göppingen erkennbar wird.
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Juni 2013
-
18. Juli 2013
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!