Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausschreibungsverfahren sowie Aufgabenstellung für die Tierökologische Potentialeinschätzung, Wildenbruchplatz Berlin, Neukölln. Der Auftrag wurde vergeben und durchgeführt mit Datum vom 02.06.2020 von Dr. Sonja Kübler.
Mit einer Schwärzung evtl. betroffener personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Sie können mir die Unterlagen an meine Anschrift oder per E-Mail übersenden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln [#223903]
Datum
23. Juni 2021 12:50
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausschreibungsverfahren sowie Aufgabenstellung für die Tierökologische Potentialeinschätzung, Wildenbruchplatz Berlin, Neukölln. Der Auftrag wurde vergeben und durchgeführt mit Datum vom 02.06.2020 von Dr. Sonja Kübler. Mit einer Schwärzung evtl. betroffener personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Sie können mir die Unterlagen an meine Anschrift oder per E-Mail übersenden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Für die Akteneinsicht wird voraussichtlich eine Gebühr von 1…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
26. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Für die Akteneinsicht wird voraussichtlich eine Gebühr von 100 € festzusetzen sein. Zum Schutz personenbezogener Daten und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen seien vorraussichtlich Schwärzungen nötig. Für vorbereitende Arbeiten zur Akteneinsicht würde voraussichtlich ein Arbeitesaufwand von 2,5 Arbeitsstunden entstehen. Der Durchschnittswert für den gehobenen Dienst beträgt 70,14 €/Arbeitsstunde, für den höheren Dienst 88,18 €/Arbeitsstunde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenstellung zur Tierökologische Potentialeinschätzung…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln [#223903]
Datum
28. Juli 2021 22:48
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenstellung zur Tierökologische Potentialeinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln“ vom 23.06.2021 (#223903) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 223903 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟alei…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln [#223903]
Datum
28. Juli 2021 22:52
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln“ vom 23.06.2021 (#223903) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch ein zu Ihrem Schreiben vom 26.7.2021 bezüglich meine…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln [#223903]
Datum
9. August 2021 22:24
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch ein zu Ihrem Schreiben vom 26.7.2021 bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln“ vom 23.06.2021 (#223903) 1. Mein Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Tierökologischen Potentialeinschätzung, Wildenbruchplatz, Berlin Neukölln bezieht sich auf Umweltinformationen. Dementsprechend müsste die Akteneinsicht vor Ort kostenfrei sein (§18a Absatz 4 IFG). 2. Tatsächlich bat ich Sie um Übersendung der Unterlagen an meine Postadresse oder per Email. Meines Erachtens handelt es sich dabei um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.” Ich bitte Sie, die voraussichtlichen Gebühren dahingehend noch einmal zu überprüfen. Dafür setzte ich Ihnen eine Frist zum 31.8.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Bei dem angeforderten Ausschreibungsverfahren handelt es sic…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Bei dem angeforderten Ausschreibungsverfahren handelt es sich nicht um Umweltinformationen. Es ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang, bei dem eine Akteneinsicht nur nach dem Berliner Informationsgesetz gestettet werden kann. Anmerkung A. Antragsteller/in: Auf meine Bitte, mir das angefragte Dokument, das nur wenige Seiten umfassen dürfte, per Email oder Post zuzusenden, wird nicht eingegangen. Man besteht offenbar auf einer Akteneinsicht, womit die Kosten in die Höhe getrieben werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903] Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903]
Datum
5. September 2021 17:24
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 23.8.2020. Leider gehen Sie nicht auf mein Anliegen ein. In dem Schreiben vom 9.8. wies ich Sie darauf hin, dass ich primär um eine ZUSENDUNG des angefragten Dokumentes per Post oder Email gebeten hatte (§13 IFG Abs 3 und Abs 5). Es dürfte sich nur um WENIGE SEITEN handeln, die sowieso schon digital vorliegen dürften oder zu kopieren wären. Der Arbeitsaufwand von 2,5 Stunden und die voraussichtliche Gebühr von 100 Euro erscheinen daher unangemessen. Sie beziehen sich weiterhin auf eine Akteneinsicht mit Schwärzungen unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um Umweltinformationen handelt. Ich bitte Sie daher nochmals, den von Ihnen gesetzten Kostenrahmen für eine ZUSENDUNG entsprechend zu überprüfen. Weiterhin nennen Sie keine Rechtsgrundlage dafür, dass es sich bei dem angefragten Dokument nicht um Umweltinformationen handeln soll. Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Ich komme aufgrund §18a IFG i.V.m. §2 UIG Abs. 3 zu einem gegenteiligen Ergebnis. Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage, die Ihrer Auffassung zugrunde liegt. Mit freundlichen Grüßen. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903] Sehr << Anrede >> ergänzend zu me…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903]
Datum
8. September 2021 14:06
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ergänzend zu meiner Email vom 5.Sept. und nach Einholung einer Juristischen Expertise möchte ich gerne Folgendes nachtragen: Dafür, dass es sich bei dem angefragten Dokument um Umweltinformationen handelt, verweise ich zur Auslegung des Begriffs der Umweltinformation gemäß §2 Abs. 3 UIG auf das Urteil des BVerwG vom 23. Februar 2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 47 ff., wonach von einer im Zusammenhang mit der Umwelt stehenden öffentlichen Aufgabe oder Dienstleistung auszugehen ist, wenn die Tätigkeit ihrer Art nach nicht nur beiläufig, sondern typischerweise Umweltbelange berührt. Ein solcher Fall liegt hier auf der Hand: Die tierökologische Potenzialabschätzung enthält etwa Informationen über den Zustand der Artenvielfalt iSv § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG und die von mir angefragten Unterlagen stehen in unmittelbarem Zusammenhang dazu. Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten 2 Wochen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Wtrlt: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903] Sehr Antragsteller/in leider lassen Si…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Wtrlt: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903]
Datum
21. September 2021 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider lassen Sie mich im Unklaren darüber, um welche Schreiben es sich überhaupt handelt, die fälschlicherweise bei Ihnen eingegangen sind. Ist nur eines oder sind es mehrere ? Interessanterweise informieren Sie Herrn Weinert über in seine Zuständigkeit fallende und fälschlicherweise auf Ihrem Tisch gelandete Schreiben, indem Sie ihn ins CC setzen, kommen aber nicht auf die Idee, ihm die Schreiben weiterzuleiten. Der Arbeitsaufwand für die Weiterleitung an Herrn Weinert wäre für Sie auch nicht größer gewesen, als mich deswegen anzuschreiben. Zudem sind Sie selbst zur Weiterleitung verpflichtet gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I): § 26 - Irrläufer: Eingänge, die an andere Behörden gerichtet sind, sind als ”Irrläufer" zu kennzeichnen, mit dem Eingangsstempel zu versehen und unverzüglich der zuständigen Stelle ohne besondere Zuschrift zu übersenden; § 24 Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. Derartige elektronisch eingehende Post ist auf elektronischem Weg an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Ich bitte Sie daher, die Weiterleitung umgehend zu veranlassen. Ich bitte um eine Bestätigung. Danke im Voraus. Antragsteller/in Antragsteller/in
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Wtrlt: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903] An: [geschwärzt] Cc: Jan Weinert <[g…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Wtrlt: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903]
Datum
21. September 2021 17:44
Status
Warte auf Antwort
An: [geschwärzt] Cc: Jan Weinert <[geschwärzt]>; Tatjana Bruehl <[geschwärzt]> Sehr [geschwärzt], Sie hatten 2 Anfragen nach dem Berliner IFG gestellt. Meine Antwort bezog sich auf die Frage nach den "fachlichen Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen auch vor dem Hintergrund der Erholungsfunktion einer städtischen Grünanlage". Ihre Fragen nach dem tierökologischen Gutachten haben Sie in einer weiteren IFG-Anfrage gestellt, die von meinem Kollegen Weinert ([geschwärzt]) bearbeitet wird. Bitte richten Sie eventuelle Nachfragen an Herrn Weinert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
IFG Antrag tierökologische Potentialeinschätzung Sehr Antragsteller/in ich habe folgende 3 Anliegen: 1. [...] 2…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
IFG Antrag tierökologische Potentialeinschätzung
Datum
21. September 2021 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe folgende 3 Anliegen: 1. [...] 2. Fälschlicherweise nahm ich an, dass Ihr Schreiben vom 23.8.2021 von Frau Hokema stammte. Mein folgendes Antwortschreiben vom 5. September 2021 ist daher möglicherweise an Frau Hokema gegangen. Unverständlicherweise hat Frau Hokema mich darüber informiert, anstatt das Schreiben an Sie weiterzuleiten. Hier mein Schreiben vom 5.Sept.2021: Sehr geehrte Frau Hokema Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 23.8.2020. Leider gehen Sie nicht auf mein Anliegen ein. In dem Schreiben vom 9.8. wies ich Sie darauf hin, dass ich primär um eine ZUSENDUNG des angefragten Dokumentes per Post oder Email gebeten hatte (§13 IFG Abs 3 und Abs 5). Es dürfte sich nur um WENIGE SEITEN handeln, die sowieso schon digital vorliegen dürften oder zu kopieren wären. Der Arbeitsaufwand von 2,5 Stunden und die voraussichtliche Gebühr von 100 Euro erscheinen daher unangemessen. Sie beziehen sich weiterhin auf eine Akteneinsicht mit Schwärzungen unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um Umweltinformationen handelt. Ich bitte Sie daher nochmals, den von Ihnen gesetzten Kostenrahmen für eine ZUSENDUNG entsprechend zu überprüfen. Weiterhin nennen Sie keine Rechtsgrundlage dafür, dass es sich bei dem angefragten Dokument nicht um Umweltinformationen handeln soll. Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Ich komme aufgrund §18a IFG i.V.m. §2 UIG Abs. 3 zu einem gegenteiligen Ergebnis. Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage, die Ihrer Auffassung zugrunde liegt. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
IFG Antrag tierökologische Potentialeinschätzung Sehr Antragsteller/in [...] (Punkt 1 meines Schreibens vom 21.9.…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
IFG Antrag tierökologische Potentialeinschätzung
Datum
29. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in [...] (Punkt 1 meines Schreibens vom 21.9.2021). [...] Die Sache hat sich erledigt. Nicht erledigt ist Punkt 2 des Schreibens vom 21.9.2021. MFG
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Ihzr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgestz ('223903) - Email vom 21.9.2021
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Ihzr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgestz ('223903) - Email vom 21.9.2021
Datum
12. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufgabenstellung zur Tierökologische Poten􀆟aleinschätzung, Wildenbruchplatz, Neukölln“ [#223903]
Datum
12. Oktober 2021 19:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Ich bin der Meinung, die Anfrage vom 23.6. wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1. zu Unrecht eine Gebühr von 100 Euro für eine Akteneinsicht anfallen soll (Schreiben des SGA vom 26.7.), obwohl es sich um Umweltinformationen handelt, was aber vom Amt abgestritten wird (Schreiben des SGA vom 23.8.). 2. auf den Antrag, mir das angefragte Dokument per Post oder Email zusenden, nicht eingegangen wird. 3. Einwände, die ich versehentlich per Emailschreibenan die falsche Sachbearbeiterin gesendet habe, nicht behördenintern an die richtige Stelle weitergeleitet werden, was per Email-Weiterleitung auf einfachste Weise möglich ist. Stattdessen werde ich nach einer wochenlangen Verzögerung aufgefordert, das Schreiben nochmals zuzusenden (Schreiben des SGA vom 21.9.). Auf mein letztes Emailschreiben vom 5.9. (Nachtrag am 8.9.), wiederholt gesendet am 21.9. habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Insgesamt ergibt sich bis jetzt bereits eine Verzögerung der Bearbeitung von nunmehr 4 Monaten für die IFG Anfrage nach einem Dokument von höchstwahrscheinlich nur einigen wenigen Seiten, welches mir per Emailanhang innerhalb weniger Minuten zugestellt werden könnte. Die Verzögerung und der verursachte Aufwand erscheinen unverhältnismäßig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223903.pdf - 2021-07-26_1-ifg-tierokologie-kostenrahmen.pdf - 2021-08-23_1-ifg-schreiben-sga-v-23082021.pdf Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Oktober 2021 12:13
Status
Warte auf Antwort

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Aufgabenstellung zur Tierökologischen Potenzialei…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Aufgabenstellung zur Tierökologischen Potenzialeinschätzung - Wildenbruchplatz Neukölln
Datum
5. November 2021 12:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen meine Kommunikation mit dem BA Neukölln zur Kenntnisnahme. Im Anschluss würde ich gerne mit Ihnen darüber sprechen und bitte deshalb um Ihren Anruf. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Dezember 2021 17:07
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde nach dem Berliner IFG / Tierökologische Potenzialeinschätzung - Wildenbruchplatz [#223903] An SG II…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde nach dem Berliner IFG / Tierökologische Potenzialeinschätzung - Wildenbruchplatz [#223903]
Datum
11. Januar 2022 14:55
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An SG II 11 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten muss ich mich dafür entschuldigen, dass ich einen fälschlicherweise Antrag zur Einsicht in das komplette Ausschreibungsverfahren gestellt hatte. Tatsächlich interessiert mich aber lediglich die Aufgabenstellung für die Tierökologische Potentialeinschätzung. Ich ziehe daher meinen ursprünglichen Antragstext zurück und bitte um eine Abänderung dahingehend, dass ich um eine Einsicht/Kenntnisnahme in die Aufgabenstellung bitte. Da der Umfang und Veraltungaufwand erheblich geringer sein dürfte, bitte ich Sie um eine Neuberechnung der voraussichtliche Kosten. Eine Notwendigkeit zur Schwärzung personenbezogener Daten dürfte nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten nicht vorliegen. Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft kostenfrei gewähren können. Bitte informieren Sie mich vorab über Verwaltungsaufwand sowie voraussichtliche Kosten, und zwar sowohl hinsichtlich – einer Einsicht vor Ort als auch hinsichtlich – einer Zusendung an meine Anschrift oder per E-Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass es sich m.E. um Umweltinformationen (vgl. mein Schreiben an Herrn Weinert vom 21.9.2021). Ich bitte um Benachrichtung per E-Mail (<<E-Mail-Adresse>>). Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Voraussichtliche Kosten 20 Euro. Voraussichtlich sind Schwä…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Voraussichtliche Kosten 20 Euro. Voraussichtlich sind Schwärzungen vorzunehmen. - Trotz klarer Fragestellung in dem Antragschreiben bleibt unklar, ob die voraussichtlichen Kosten für eine Akteneinsicht vor Ort oder für eine Zusendung gelten. - Auf die Frage nach der Einstufung als Umweltinformationen wird nicht eingegangen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903] An SG II 11 Sehr << Anrede >> ic…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#223903]
Datum
9. Februar 2022 18:30
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An SG II 11 Sehr << Anrede >> ich danke für Ihr Schreiben vom 20.1.2022. Leider sind noch Fragen offengeblieben, die ich gerne unbürokratisch telefonisch mit Ihnen geregelt hätte. Jedoch konnte ich Sie leider trotz tagelanger Versuche telefonisch nicht erreichen. Die offenen Fragen: 1. Trotz entsprechender Fragestellung in meinem Antrag vom 11. Januar bleibt unklar, ob sich die voraussichtliche Gebühr von 20 Euro auf eine Akteneinsicht vor Ort oder auf eine Zusendung bezieht. 2. Auf meinen Hinweis, dass es sich um Umweltinformationen handelt und daher eine Akteneinsicht vor Ort kostenfrei sein müsste, sind Sie leider nicht eingegangen. 3. Bitte erläutern Sie, warum entgegen der Auffassung der Datenschutzbeauftragten eine Notwendigkeit zur Schwärzung personenbezogener Daten vorliegt. Ich bitte Sie um Klarstellung. Hinsichtlich einer Einsicht in Umweltinformationen bitte ich Sie zur Vermeidung weiterer Missverständnisse um eine Aufklärung darüber, welche Informationen Sie als Umweltinformationen im Sinne des IFG bzw UIG einstufen und unter welchen Umständen eine tatsächliche Kostenfreiheit gegeben ist (vgl. §18a Abs.4 S 1 IFG). Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Email vom 09.02.2022
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Email vom 09.02.2022
Datum
15. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Email vom 9.2.2022
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Email vom 9.2.2022
Datum
15. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Geschäftszeichen 525.842 - Bitte um erneute Vermittlung [#223903] Sehr << Anrede >> nach der von …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Geschäftszeichen 525.842 - Bitte um erneute Vermittlung [#223903]
Datum
20. Februar 2022 19:25
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach der von Ihnen empfohlenen Rücksprache mit Frau Wagenau vom Be zirksamt Neukölln habe ich meinen ursprünglichen Antrag vom 23.6.2021 zurückgezogen und mit Datum vom 11.Januar einen neuen Antrag gestellt. In diesem bitte ich das SGA Neukölln um Einsicht in die Aufgabenstellung. Das SGA Neukölln verweigert mit Schreiben vom 20.1.2022 und 15.2.2022 trotz expliziter Nachfrage die Auskunft über die Kosten einer Akteneinsicht vor Ort, behauptet weiterhin, es handele sich nicht um Umweltinformationen und behauptet weiterhin - offenbar ohne Prüfung - eine voraussichtliche Notwendigkeit von Schwärzungen. Auf den Hinweis, dass Sie als Datenschutzbeauftragte Schwärzungen als nicht notwendig ansehen, wurde nicht eingegangen. Dafür, dass es sich bei dem angefragten Dokument um Umweltinformationen handelt, hatte ich nach rechtsanwaltlicher Beratung zur Auslegung des Begriffs der Umweltinformation gemäß §2 Abs. 3 UIG auf das Urteil des BVerwG vom 23. Februar 2017 - 7 C 31/15 -, juris Rn. 47 ff. verwiesen (Schreiben vom 21.9.2021 an Herrn Weinert). Darauf wurde ebenfalls nicht eingegangen. Ich wünsche mir eine grundsätzliche Klarstellung – auch hinsichtlich zukünftiger Anfragen. Daher bitte ich Sie, in dieser Sache noch einmal tätig zu werden. Herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner IFG - Ihr Schreiben v. 15.2.2022 [#223903] An SG II 11 Sehr << An…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner IFG - Ihr Schreiben v. 15.2.2022 [#223903]
Datum
16. März 2022 18:08
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An SG II 11 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Information, dass die voraussichtliche Gebühren von 20 Euro für eine Postzusendung des angefragten Dokumentes anfallen. Offenbar bestehen Sie auf Gebühren, obwohl es sich um eine einfache Anfragemit einem Umfang von wenigen Seiten handelt. Noch immer nicht beantwortet ist meine Frage aus dem Antrag vom 11.1.2022 nach den Gebühren für eine Einsicht vor Ort. Ihre Rechtsauffassung, dass es sich bei dem Dokument nicht um Umweltinformationen handelt, teile ich nicht. Die Gründe hatte ich Ihnen genannt. Nach §18a Abs. 4 IFG werden Gebühren nicht erhoben für die Akteneinsicht in Umweltinformationen vor Ort. Daher ziehe ich eine Dokumenteneinsicht vor Ort vor. Hierfür bitte ich Sie nochmals um Information über voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um einen Terminvorschlag. Aufgrund längerer Abwesenheit meinerseits kommt ein Termin frühestens im Juni in Frage. Besten Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>