Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten

wieso wird das aufgesetzte Parken auf den Schulwegen (Grundschule an der Rechtenflether Straße) und Kindergartenwegen (Ev. Kindertagesstätte der Christuskirche Woltmershausen)
dauerhaft geduldet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieso…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
7. Dezember 2022 13:09
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieso wird das aufgesetzte Parken auf den Schulwegen (Grundschule an der Rechtenflether Straße) und Kindergartenwegen (Ev. Kindertagesstätte der Christuskirche Woltmershausen) dauerhaft geduldet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264905/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann
Der Senator für Inneres
Sehr geehrte Frau Tillmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#264905] auf Informations…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
4. Januar 2023 19:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tillmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#264905] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 12. Dezember 2022. Im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen wird grundsätzlich ein besonderer Schwerpunkt auf die kritische Betrachtung der Verkehrssituation gelegt. Verkehrsbeeinflussende Veränderungen und das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden stehen dabei im Fokus. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Im Rahmen dieser regelmäßigen Betrachtung sind derartige dauerhafte oder sich ständig wiederholende Regelverstöße an der Grundschule in der Rechtenflether Straße und der Ev. Kindertagesstätte der Christuskirche Woltmershausen durch die Polizei Bremen oder das Ortsamt Woltmershausen bisher nicht festgestellt worden. Die Schilderungen können, insbesondere auch während der Schulzeit / während der Kindergartenzeit, nicht durch eigene Feststellungen der Polizei Bremen bestätigt werden. Darüber hinaus liegt der Polizei Bremen auch keine Beschwerdelage der Anliegerinnen und Anlieger in diesem Bereich vor. Diese sind im Rahmen von Absprachen mit dem Kontaktdienst Süd der Polizei Bremen angehalten worden, entsprechende Verkehrsbehinderungen und Regelverstöße niedrigschwellig unverzüglich an die Leitstelle der Polizei Bremen oder den Kontaktdienst zu melden. Auch der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes liegt bisher keine Beschwerdelage aus diesen Straßen vor. Da bislang keine derartigen Verkehrssituationen in der geschilderten Intensität und / oder Dauer bekannt wurden, war die betreffende Örtlichkeit bislang kein Schwerpunkt gezielter polizeilicher Maßnahmen. Seit Eingang der Anfrage wurden die benannten Örtlichkeiten zum Zwecke der erneuten Prüfung und Bewertung wiederholt bestreift. Ein Fehlverhalten konnte, bis auf eine Ausnahme (Parken halb auf dem Radweg zur Abendzeit), nicht festgestellt werden. Die Polizei Bremen nimmt aber die dargestellte Verkehrssituation bezüglich des aufgesetzten Parkens zum Anlass, um im genannten Verkehrsbereich zu den entsprechenden Uhrzeiten Kontrollen durchzuführen. Oberstes Ziel polizeilicher Arbeit ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Um dieses Ziel zu erreichen, führt die Polizei in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch. Etwaig festgestellte Verstöße werden dabei konsequent geahndet. Auch die Verkehrsüberwachung sieht diese besonderen Bereiche als Schwerpunkte an. Sollten Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansehen, kann gem. § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit angerufen werden. Dennoch wird in diesem Fall darum gebeten, zuvor erneut mit der koordinierenden Stelle für IFG-Anträge beim Senator für Inneres Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Charlotte J. Tillmann
Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche Antwort und die wiederkehrende Überprüfungen der Situation. Mit fr…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
5. Januar 2023 16:00
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche Antwort und die wiederkehrende Überprüfungen der Situation. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264905/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Charlotte J. Tillmann
Guten Tag, ist das Parken auf dem Gehweg in der Straße "Auf dem Bohnenkamp" auf dem Abschnitt "Vis…
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Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
6. Februar 2023 21:23
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ist das Parken auf dem Gehweg in der Straße "Auf dem Bohnenkamp" auf dem Abschnitt "Visbiker Straße" bis "Butjadinger Straße" erlaubt? Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264905/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Charlotte J. Tillmann
Guten Tag, gerne wiederhole ich meine Frage vom 6.2.23 „ist das Parken auf dem Gehweg in der Straße "Auf d…
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Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
17. Mai 2023 10:12
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gerne wiederhole ich meine Frage vom 6.2.23 „ist das Parken auf dem Gehweg in der Straße "Auf dem Bohnenkamp" auf dem Abschnitt "Visbiker Straße" bis "Butjadinger Straße" erlaubt?“ Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264905/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Der Senator für Inneres
Sehr geehrte Frau Tillmann, wir hätten Ihnen gerne früher geantwortet. Ihre Anfrage ist nicht als Neuantrag bei…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
22. Mai 2023 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Tillmann, wir hätten Ihnen gerne früher geantwortet. Ihre Anfrage ist nicht als Neuantrag bei uns eingegangen. Wir haben festgestellt, dass Sie Ihre Anfrage vom 06.02.2023 als Nachfrage zu Ihrem Antrag vom 07.12.2022 gestellt haben. Dieser Antrag ist systemseitig abgeschlossen, weshalb die Nachfrage nicht als Neuantrag identifiziert werden konnte. Wir haben Ihre Anfrage nun wahrgenommen und bitten die Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Charlotte J. Tillmann
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264905 Ant…
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Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
5. Juni 2023 16:55
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264905/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Der Senator für Inneres
Sehr geehrte Frau Tillmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#264905] auf Informationsz…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
[EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
23. Juni 2023 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tillmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#264905] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 17.05.2023. Im aufgeführten Verkehrsraum Auf dem Bohnenkamp, zwischen Visbeker Straße und Butjadinger Straße, ist das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt. Der Bereich wurde im Rahmen der Kontaktdienststreifenfahrten, Fußstreifen sowie bei Präventionsveranstaltungen in der Kindertagesstätte „Auf dem Bohnenkamp“ gezielt kontrolliert. Ein unmittelbares polizeiliches Einschreiten erfolgt vor Ort grundsätzlich, wenn ein Fahrzeug verkehrsbehindernd gegenüber der Einfahrt der Kindertagesstätte parkt. Darüber hinaus werden, wenn aufgesetztes Parken zu Behinderungen von Passant:innen, z.B. aufgrund verbleibender, zu geringer Durchfahrtsbreiten führen, Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und dem Ordnungsamt online, zum Zwecke der Einleitung eines Bußgeldverfahrens, übersandt. In der Regel werden die Betroffenen durch Hinterlegen eines Zettels hinter die Windschutzscheibe über die begangene Ordnungswidrigkeit informiert und darauf hingewiesen, dass sie in Kürze vom Ordnungsamt angeschrieben werden. Durch den regional zuständigen Kontaktdienst Süd wurden vor Ort keine Verkehrsverstöße mit Behinderungen festgestellt. Unabhängig davon kann es zu polizeilich erkannten Situationen gekommen sein, in denen kurzzeitig Fahrzeuge ohne Behinderung Dritter auf dem Gehweg hielten oder parkten, jedoch im Ermessen der Einsatzkräfte sowie unter Berücksichtigung der Auftrags- und Einsatzlage auf eine Ahndung verzichtet wurde. Über derartige Sachverhalte sowie mündliche Verwarnungen mit verkehrs-erzieherischem Gespräch, oder vor Ort mit Verwarngeld geahndete Verkehrsverstöße, wird keine Statistik geführt. Zwischen dem 19.12.2022 und dem 17.05.2023 wurden keine Verkehrsverstöße durch Bürger:innen, Anlieger:innen, Eltern oder Mitarbeiter:innen der ortsansässigen Kindertagesstätte an den regional zuständigen Kontaktdienst Süd gemeldet. Bei der Leitstelle der Polizei sind im oben genannten Zeitraum lediglich zwei Meldungen über Verkehrsbehinderungen in den betreffenden Straßen eingegangen, was für das Stadtgebiet keine Besonderheit darstellt. Zum einen parkte ein Kraftfahrzeug in einem eingerichteten Halteverbot und zum anderen parkte ein Kraftfahrzeug behindernd im Bereich einer Grundstücksausfahrt. Die Verkehrssituation im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen unterliegt grundsätzlich einer kritischen Betrachtung. Verkehrsbeeinflussende Veränderungen und das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden stehen dabei im Fokus. Festgestellte Verstöße werden angemessen geahndet, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen

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Charlotte J. Tillmann
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich wage zu bezweifeln, dass auf dem genannten Abschnitt ei…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Aufgesetztes Parken in der unmittelbaren Nähe von Grundschulen und Kindergärten [#264905]
Datum
26. Juni 2023 20:27
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich wage zu bezweifeln, dass auf dem genannten Abschnitt ein Begegnungsverkehr unter Rollstuhlfahrer*innen und Personen mit Kinderwagen möglich ist. Ich hoffe daher auf häufigere Kontrollen. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264905/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>