Aufgetretenen Probleme bei Routinekontrollen an Ryanair Flugzeugen

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Liste häufig aufgetretener Mängel bei unangekündigter Kontrollen von Flugzeugen der Airline Ryanair. Im Zeitraum 2022

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste häufig aufgetretener Mängel bei…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgetretenen Probleme bei Routinekontrollen an Ryanair Flugzeugen [#276807]
Datum
20. April 2023 13:36
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste häufig aufgetretener Mängel bei unangekündigter Kontrollen von Flugzeugen der Airline Ryanair. Im Zeitraum 2022
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276807/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.04.2023, die heute bei uns eingegange…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Aufgetretenen Probleme bei Routinekontrollen an Ryanair Flugzeugen im Jahr 2022 [#276807]
Datum
20. April 2023 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.04.2023, die heute bei uns eingegangen ist. Wir kommen unaufgefordert und fristgemäß auf Ihre Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 20.04.2023. …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Aufgetretenen Probleme bei Routinekontrollen an Ryanair Flugzeugen [#276807]
Datum
22. Mai 2023 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 20.04.2023. Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: Vorfeldinspektionen führt das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde nach VO(EU) 965/2012 ARO.RAMP ordnungsgemäß durch. Diese sicherheitsbezogenen vertraulichen Informationen können wir Ihnen aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften und aufgrund des Schutzes von Daten Dritter nicht zur Verfügung stellen. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen