Aufhebung der Maskenpflicht

Der Gesundheitsminister erklärte öffentlich die Entscheidung zur Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr beruhe unter anderem auf den Empfehlungen von nicht näher benannten Experten.
Ich möchte Auskunft darüber erhalten, welche Experten diese Empfehlungen gegeben haben, und für welche Fachbereiche sie jeweils als Experten geführt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Karl-Albert Rinast
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Gesundheitsminister erklärte öffe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Karl-Albert Rinast
Betreff
Aufhebung der Maskenpflicht [#267768]
Datum
15. Januar 2023 13:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Gesundheitsminister erklärte öffentlich die Entscheidung zur Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr beruhe unter anderem auf den Empfehlungen von nicht näher benannten Experten. Ich möchte Auskunft darüber erhalten, welche Experten diese Empfehlungen gegeben haben, und für welche Fachbereiche sie jeweils als Experten geführt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl-Albert Rinast Anfragenr: 267768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267768/ Postanschrift Karl-Albert Rinast << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl-Albert Rinast
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rinast, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Aufhebung der Maskenpflicht [#267768]
Datum
17. Januar 2023 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rinast, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage vom 15. Januar 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Rinast, vielen Dank …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. Januar 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
26. Januar 2023 16:20
Status
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Rinast, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2023, in der Sie die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs ansprechen. Gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt: Zum 2. Februar 2023 wird - wie Ihnen bekannt ist - die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im Fernverkehr ausgesetzt. Das ist das Ergebnis einer Sondierung der aktuellen Pandemielage nach Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und mehreren Landesregierungen. Dazu erklärte der Bundesgesundheitsminister: "Die Pandemielage hat sich stabilisiert. Die 7-Tage-Inzidenz ist halb so hoch wie noch vor einem Monat. Das Abwassermonitoring zeigt konstante oder fallende Werte, die Zahl der Hospitalisierungen geht weiter zurück. Die Krankheit darf nicht verharmlost werden. Aber wir müssen auf mehr Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen." Die Bevölkerung habe eine hohe Immunität aufgebaut und es sei nicht davon auszugehen, dass es noch zu einer großen Winterwelle kommen werde. Auch neue besonders gefährliche Varianten seien in den kommenden Wochen und Monaten unwahrscheinlich. Gleichwohl betont er, dass das freiwillige Masketragen in Innenräumen und Zügen auch weiterhin sinnvoll sei. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach stimmt sich in der Bundesregierung ab und steht in seinem Ressort mit den zuständigen Expertinnen und Experten im BMG und im Robert Koch-Institut in einem ständigen Austausch. Der Austausch selbst findet auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlicher Form, so etwa im Rahmen von Konferenzschalten oder persönlichen Gesprächen, statt. Eine namentliche Nennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder eine Protokollierung der einzelnen Gespräche erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen