Aufhebung der Nachtabschaltung

Anfrage an: Stadt Donaueschingen

Ist es möglich die Nachtabschaltung aufzuheben, ohne die Kabelanschlüsse an den ausgenommenen Leuchten zu ändern ? Könnte man die Nachtabschaltung einfach auf 13 Uhr 00 bis 13 Uhr 01 einstellen ?
Bei welcher Helligkeit in Lux wird die Beleuchtung der Kernstadt abgeschaltet ?
Kann rechtlich gesehen die Abschaltung in der Dämmerung verlängert werden ? Also am Abend später an und am Morgen früher aus ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es möglich die Nachtabschaltun…
An Stadt Donaueschingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung der Nachtabschaltung [#286851]
Datum
24. August 2023 17:23
An
Stadt Donaueschingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es möglich die Nachtabschaltung aufzuheben, ohne die Kabelanschlüsse an den ausgenommenen Leuchten zu ändern ? Könnte man die Nachtabschaltung einfach auf 13 Uhr 00 bis 13 Uhr 01 einstellen ? Bei welcher Helligkeit in Lux wird die Beleuchtung der Kernstadt abgeschaltet ? Kann rechtlich gesehen die Abschaltung in der Dämmerung verlängert werden ? Also am Abend später an und am Morgen früher aus ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286851/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!