Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen zwischen März 2020 und April 2023

Eine Aufstellung, wie viele Schülerinnen und Schüler jeweils die Aufhebung der Präsenzpflicht im Hochtaunuskreis nutzten - sollten die Daten auf Landkreiseebene nicht vorliegen, auch gerne hilfsweise für den gesamten Schulamtsbezirk.

a) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes (März 2020 bis Frühjahr 2021)
b) durch einfache Abmeldung (Frühjahr 2021 bis April 2022)
c) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes für ein Haushaltsmitglied (April 2022 bis April 2023)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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Ulrike Osthoff
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung, wie viele Schül…
An Staatliches Schulamt Friedberg Details
Von
Ulrike Osthoff
Betreff
Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen zwischen März 2020 und April 2023 [#277552]
Datum
28. April 2023 14:05
An
Staatliches Schulamt Friedberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung, wie viele Schülerinnen und Schüler jeweils die Aufhebung der Präsenzpflicht im Hochtaunuskreis nutzten - sollten die Daten auf Landkreiseebene nicht vorliegen, auch gerne hilfsweise für den gesamten Schulamtsbezirk. a) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes (März 2020 bis Frühjahr 2021) b) durch einfache Abmeldung (Frühjahr 2021 bis April 2022) c) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes für ein Haushaltsmitglied (April 2022 bis April 2023)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Osthoff Anfragenr: 277552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277552/ Postanschrift Ulrike Osthoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Osthoff
Staatliches Schulamt Friedberg
Sehr geehrte Frau Osthoff, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 28. April 2023. Ihr Antrag gemäß dem Hes…
Von
Staatliches Schulamt Friedberg
Betreff
WG: Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen zwischen März 2020 und April 2023 [#277552]
Datum
2. Mai 2023 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Osthoff, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 28. April 2023. Ihr Antrag gemäß dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) wurde mir von der hiesigen Poststelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Staatliches Schulamt Friedberg
Sehr geehrte Frau Osthoff, Ihr Antrag gemäß dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) …
Von
Staatliches Schulamt Friedberg
Betreff
AW: Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen zwischen März 2020 und April 2023 [#277552]
Datum
24. Mai 2023 15:29
Status
Sehr geehrte Frau Osthoff, Ihr Antrag gemäß dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) wurde mir von der hiesigen Poststelle weitergeleitet. Einstweilen wird die Frist, da aufgrund der Komplexität noch nicht alle Informationen für die Antwort vorliegen, gemäß § 87 Abs. 4 Satz 1 HDSIG um einen Monat verlängert. Ich gehe indes davon aus, den Zeitraum von einem Monat nicht voll ausschöpfen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen