Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Anfrage an: Stadt Münster

In der Niederschrift über die Sitzung (öffentlicher Teil) des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am Mittwoch, 11.05.2022, 17:00 Uhr - 19:31 Uhr, Hauptausschusszimmer, Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8-9, 48143 Münster wird unter Punkt 4.2 der Tagesordnung die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag vom 10.06.2021 „Mehr Platz für den Radverkehr: Radwegebenutzungspflicht als Ausnahme – umweltfreundliche Mobilität fördern – Mehr Platz für den Rad- und Fußverkehr“ erwähnt.
Aus dieser zitieren die WN am 12.05.2022: "Innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird die Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich aufgehoben.“

Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu dieser Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Insbesondere Pläne, Zeitpläne, interne und externe Kommunikation der Stadtverwaltung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht [#285238]
Datum
1. August 2023 14:35
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Niederschrift über die Sitzung (öffentlicher Teil) des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am Mittwoch, 11.05.2022, 17:00 Uhr - 19:31 Uhr, Hauptausschusszimmer, Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8-9, 48143 Münster wird unter Punkt 4.2 der Tagesordnung die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag vom 10.06.2021 „Mehr Platz für den Radverkehr: Radwegebenutzungspflicht als Ausnahme – umweltfreundliche Mobilität fördern – Mehr Platz für den Rad- und Fußverkehr“ erwähnt. Aus dieser zitieren die WN am 12.05.2022: "Innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird die Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich aufgehoben.“ Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu dieser Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Insbesondere Pläne, Zeitpläne, interne und externe Kommunikation der Stadtverwaltung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/285238/upload/a47b23fe46fc6c6a59b1d1ab25402abc2e6f112d/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht“ vom 01.08.2023 (#285238) wu…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht [#285238]
Datum
5. September 2023 09:23
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht“ vom 01.08.2023 (#285238) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht“ vom 01.08.2023 (#285238) wu…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht [#285238]
Datum
6. Oktober 2023 17:46
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht“ vom 01.08.2023 (#285238) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht“ [#285238]
Datum
29. Oktober 2023 23:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285238/auth/2734b125dc60e81462497ebd84f8178df9a3b357/ Ich bin der Meinung, die Anfrage hat Ihre Empfängerin erreicht, ist eindeutig formuliert und die angefragten Daten sind vorhanden. Dennoch habe ich bis heute keine Antwort erhalten, weshalb die vorgesehene Frist von einem Monat als deutlich überschritten angesehen werden muss. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 285238.pdf Anfragenr: 285238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/285238/upload/a47b23fe46fc6c6a59b1d1ab25402abc2e6f112d/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
meinaz209-2-3-2-3-789523antragaufinfor.eml
10,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Münster
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht.…
Von
Stadt Münster
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-7895/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Datum
5. Februar 2024 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Gerne würden wir Ihnen unsere Unterlagen (u.a. georeferenzierte Karte auf einem internen Kartenserver) und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch erläutern. Ich hoffe, dies ist auch in Ihrem Sinne. Bitte kontaktieren Sie mich zur Terminabstimmung - gerne auch telefonisch. Schöne Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> über die persönliche Einladung freue ich mich. Ich möchte Sie aber b…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-7895/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht [#285238]
Datum
19. Februar 2024 23:17
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> über die persönliche Einladung freue ich mich. Ich möchte Sie aber bitten, der Intention des IFG NRW zu folgen und die Informationen öffentlich zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285238/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-7895/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-7895/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Datum
5. März 2024 11:23
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.3-7895/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 06.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> die auskunftspflichtige Stelle hat Ihnen ein Angebot zum Informationszugang der gewünschten Unterlegen gemacht. Wie ich dem chatverlauf bei www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> entnehmen konnte, lehnen Sie dieses Angebot mit der Begründung ab, dass die Intention des IFG NRW sei, Informationen öffentlich zur Verfügung zu stellen. Hierzu möchte ich feststellen, dass die Intention des IFG NRW im Informationszugang an sich und nicht in der Veröffentlichung von Informationen liegt. Nach § 5 Absatz 1 IFG NRW darf die auskunftspflichtige Stelle von der gewünschten Art des Informationszugangs abweichen, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Insoweit sehe ich keinen Grund, das Angebot der Behörde zu kritisieren. Bei Rückfragen dürfen Sie mich gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen