Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall

Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Begründung wurde der Denkmalschutz für die Gebäude Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall aufgehoben?
Bitte senden Sie mir alle zugehörigen Dokumente zu, sofern sie vorliegen:
- Den vollständigen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes
- Die Abbruchgenehmigung
- Sowie alle weiteren Dokumente, die mit der Änderung des Denkmalstatus dieser Gebäude seit 2010 in Verbindung stehen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter welchen Voraussetzungen und …
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
8. September 2023 13:53
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Begründung wurde der Denkmalschutz für die Gebäude Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall aufgehoben? Bitte senden Sie mir alle zugehörigen Dokumente zu, sofern sie vorliegen: - Den vollständigen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes - Die Abbruchgenehmigung - Sowie alle weiteren Dokumente, die mit der Änderung des Denkmalstatus dieser Gebäude seit 2010 in Verbindung stehen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/287879/upload/78332e7cbb5f6e77d98e27726da890801c7db6e9/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr [geschwärzt], Ihr untenstehender Antrag ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen [geschwärzt…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
13. September 2023 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr untenstehender Antrag ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Sie begehren Informationszugang zu Daten über Denkmale. Bei Daten zu Denkmalen kann es sich um personenbezogene Daten handeln. Ein personenbezogenes Datum ist nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO jede Information, die mittelbar oder unmittelbar Rückschlüsse auf eine natürliche Person zulässt. Eine ausreichende mittelbare Verbindung liegt auch dann vor, wenn erst unter Zuhilfenahme anderer Quellen ein Personenbezug hergestellt werden kann. Diese Kriterien sind bei einem Baudenkmal erfüllt. Daher unterliegen die von Ihnen geforderten Daten dem Schutz der DSGVO und es muss eine Abwägung zwischen Ihren Belangen und denen von datenschutzrechtlichen Betroffenen vorgenommen werden. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Darstellung Ihrer Belange. Anschließend werden die Betroffenen des Eingriffs in die Datenhoheit angehört. Dafür wird ihnen ein Monat Zeit gewährt, § 8 Abs. 1 LIFG. Im Falle einer stattgebenden Verbescheidung Ihres Begehrens erhalten Sie die Information zwei Wochen nach Bestandskraft der Entscheidung, § 8 Abs. 2 LIFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben dem Eigentümer der Grundstücke Gelegenheit zur Stellungnahme ge…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
19. September 2023 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben dem Eigentümer der Grundstücke Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben gemäß § 8 LIFG. Hiernach muss die Behörde möglicherweise betroffene Personen anhören, um dann auf Basis der Erkenntnisse aus diesen Anhörungen eine Abwägungsentscheidung über den Antrag zu treffen. Die betroffene Person hat einen Monat Zeit, sich hierzu zu äußern. Im Falle einer stattgebenden Entscheidung in Ihrem LIFG-Verfahren erhalten Sie zwei Wochen nach Bestandskraft des Bescheides den Informationszugang (Bestandkraft nach einem Monat + zwei Wochen). Inzwischen konnten wir Teile des Schriftguts sichten. Hierin findet sich personenbezogene Daten. Gemäß § 7 Abs. 4 LIFG können die personenbezogenen Daten geschwärzt werden, wenn der Antragsteller einverstanden ist. Es würde sich hierbei bspw. um Namen und Kontaktdaten handeln, der Inhalt wäre nicht betroffen. Sind Sie damit einverstanden, dass wir diese Informationen schwärzen? Sollte dies nicht der Fall sein, müssten wir weitere Anhörungen der betroffenen Personen vornehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Zur Darstellung meiner Belange: Zweck dieser Anfrage ist es, Informationen zur poli…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
19. September 2023 12:11
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Zur Darstellung meiner Belange: Zweck dieser Anfrage ist es, Informationen zur politischen Meinungsbildung und zur historischen Dokumentation des Entscheidungsprozesses zu sammeln. Diese Informationen sind erforderlich, um das berechtigte Interesse einer umfassenden Information der Allgemeinheit über spezifische städtebauliche Prozesse und politische Vorgänge zu erfüllen, sowie der politischen Meinungsbildung der Allgemeinheit zu dienen. An dem Gebäude besteht bereits durch seinen besonderen Wert als Kulturdenkmal ein öffentliches Interesse. Zudem ist es stadtbildprägend und stellt einen relevanten Teil der historischen Altstadt Schwäbisch Halls dar, deren Erhalt im öffentlichen Interesse ist. Daher ist die Außerschutzstellung eines Teiles davon, sowie Ablauf und Ergebnis des dazu führenden Entscheidungsprozesses, inklusive der Begründung des Antragstellers und Abwägung des Denkmalamtes, ebenfalls im öffentlichen Interesse. Bezüglich Ihrer letzten Nachricht bin ich einverstanden, dass die von Ihnen genannten personenbezogenen Daten geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287879/
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> das Landesamt für Denkmalpflege führt im Moment im Rahmen Ihres LIFG-Verf…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN: AW: Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
19. Oktober 2023 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Landesamt für Denkmalpflege führt im Moment im Rahmen Ihres LIFG-Verfahrens eine Beteiligung einer geschützten Person i.S.d. § 8 LIFG durch. Bei der Durchsicht des von Ihnen gewünschten Schriftguts haben wir weitere Personen erkannt, deren Interessen durch Ihren Antrag berührt sein könnten. Deshalb wird das Landesamt für Denkmalpflege nun diese Personen ebenfalls anhören. Aufgrund des Erfordernisses von mehreren Anhörungen verlängert sich die Bearbeitungsfrist auf bis zu drei Monate gemäß § 7 Abs. 7 LIFG . Wir sind dennoch bemüht, Ihren Antrag möglichst schnell zu verbescheiden. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen die Entscheidung des Landesamts für Denkma…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
9. November 2023 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen die Entscheidung des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zu Ihrem LIFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte senden Sie mir die Information…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
14. November 2023 09:03
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte senden Sie mir die Informationen per E-Mail zu. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287879/

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Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> mit dem Anhang erhalten Sie Informationszugang gemäß des Bescheides des …
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN: AW: Aufhebung des Denkmalschutzes für Kulturdenkmal Kirchgasse 7, 9 in Schwäbisch Hall [#287879]
Datum
27. Dezember 2023 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit dem Anhang erhalten Sie Informationszugang gemäß des Bescheides des Landesamts für Denkmalpflege vom 09.11.2023. Mit freundlichen Grüßen