Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis

Anfrage an: Jobcenter Leipzig

Eine Möglichkeit welche Ihnen zu erklären gibt, dass ich nicht für einen anderen Menschen einstehen möchte. Meine Eidestaatliche Erklärung wollen Sie nicht lesen und ausziehen darf ich auch nicht. Wie soll ich denn dann bitte die Bedarfsgemeinschaft welche ich nie wollte, beenden?

Zudem fordere ich eine Kopie des Gesetzes welches besagt dass man gegen seinen Willen zwangsverehelicht werden kann. Es gilt in Deutschland die freie Partnerwahl. Auch wenn das Jobcenter anderer Meinuing ist.

Und warum lügen die Anwälte vom Jobcenter beim Gericht und machen Aussagen (angebliche Termine wurden nicht eingehalten) welche so unwahr sind? Bis heute habe ich keine Beweise gesehen.

Warum darf das Jobcenter mir eine Straftat unterstellen und eine Beweisumkehr rechtfertigen.
Und wie kann man seinen Willen beweisen?

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  • Datum
    29. Juli 2017
  • Frist
    1. September 2017
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
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Von
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Betreff
Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
Datum
29. Juli 2017 21:45
An
Jobcenter Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Möglichkeit welche Ihnen zu erklären gibt, dass ich nicht für einen anderen Menschen einstehen möchte. Meine Eidestaatliche Erklärung wollen Sie nicht lesen und ausziehen darf ich auch nicht. Wie soll ich denn dann bitte die Bedarfsgemeinschaft welche ich nie wollte, beenden? Zudem fordere ich eine Kopie des Gesetzes welches besagt dass man gegen seinen Willen zwangsverehelicht werden kann. Es gilt in Deutschland die freie Partnerwahl. Auch wenn das Jobcenter anderer Meinuing ist. Und warum lügen die Anwälte vom Jobcenter beim Gericht und machen Aussagen (angebliche Termine wurden nicht eingehalten) welche so unwahr sind? Bis heute habe ich keine Beweise gesehen. Warum darf das Jobcenter mir eine Straftat unterstellen und eine Beweisumkehr rechtfertigen. Und wie kann man seinen Willen beweisen?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Leipzig
Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, Unter Bezugnahme auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informa…
Von
Jobcenter Leipzig
Betreff
Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
Datum
4. August 2017 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, Unter Bezugnahme auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Vom 31.07.2017 teile ich Ihnen folgendes mit: Alle Weisungen bezüglich des Themas „ Bedarfsgemeinschaften“ finden Sie in den fachlichen Hinweisen zu § 7 SGB II unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478796811847 Regelungen zum Thema „Umzug“ sind auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlich. Sie finden diese auf www.leipzig.de. Unter dem Stichwort „Verwaltungsrichtlinie Kosten der Unterkunft“ (M3) Die in Ihrem Antrag darüber hinaus gehenden Fragen stellen keine Auskünfte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes dar, sondern sind auf dem Rechtsweg zu klären. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie konnten mir bisher keine Information darüber geben, wie man eine Bedarfsgemeins…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
Datum
4. August 2017 13:33
An
Jobcenter Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie konnten mir bisher keine Information darüber geben, wie man eine Bedarfsgemeinschaft beendet. Der Wille nicht für einen Menschen einstehen zu wollen, reicht dem Jobcenter Leipzig nicht. Auch eine Eidesstattliche Erklärung will das Jobcenter nicht anerkennen. Wie soll man den erklären dass man keine BG ist, wenn das Jobcenter dem Gericht falsche Tatsachen erklärt,eine Eidesstattliche Erklärung für nichtig erklärt und somit im Umkehrschluss dem Empfänger Sozialbetrug sowie die Abgabe einer falschen Eidestattlichen Erklärung unterstellt. Dies sind doch Straftaten. Warum hält das Jobcenter dennoch daran fest. Welche Weisung gerechtfertigt das? Laut diesen Weisungen ist nicht ersichtlich, warum das Jobcenter Leipzig trotz anderslautenden Weisungen dennoch einen Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Und wie kann man sich als Bürger dagegen wehren. Der Rechtsweg dauert Jahre und hilft auch nicht, wenn das Jobcenter aufgrunde falscher Informationen welche es dem Gericht übermittelte Prozessbetrug begeht. Auch mehrere Schreiben an die Geschäftsführung sowie direkt an die einzelnen Sachbearbeiter ergeben keine erneute Prüfung. Und wo steht geschrieben dass ein Mensch in Deutschland sich seinen Partner nicht frei aussuchen darf? Bisher hat das Jobcenter dazu keine Antwort gefunden. Ich werde für mein Recht weiter kämpfen. Ich habe Grundrechte und darf mir meine Partner frei auswählen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.07.2017 in der Sie darlegen, dass es sich bei …
Von
Jobcenter Leipzig
Betreff
AW: Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
Datum
7. August 2017 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.07.2017 in der Sie darlegen, dass es sich bei Ihrem Antrag vom 05.07.2017 um eine einfache Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz handele und diese demzufolge kostenfrei ergehen könne. Hierzu vertreten wir eine andere Auffassung. Gemäß der Anlage zu § 1 Abs.1 Nummer2.2. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationgebührenverordnung-IFGGebV) ergibt sich bei der Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, eine Gebühr von 30,00 EUR bis 500,00 EUR. Bei den im Verzeichnis über die amtlichen Informationen aufgelisteten Weisungen (Link siehe vorheriger Schriftverkehr) handelt es sich um über 100 amtliche Informationen. Für den Fall, dass Sie auf der Übersendung aller Informationen bestehen, müssen alle Dokumente hinsichtlich Aktualität, Daten Dritter etc. geprüft und überarbeitet werden. Dies bedeutet einen zeitlich erheblichen Verwaltungsaufwand von ca. 10-12 Stunden. Dieser Aufwand rechtfertigt eine entsprechende Gebühr, deren Höhe nach Abschluss der Tätigkeiten festzusetzen wäre. Bei Übersendung einer geringeren Anzahl an Weisungen wären der Aufwand und die somit entstehenden Kosten geringer. Bitten teilen Sie uns daher bis zum 25.08.2017 mit, ob Sie bei Ihrem gesamtumfänglichen Antrag bleiben, oder Sie sich auf einzelne Dokumente, bspw. aus einem Themengebiet beschränken möchten. Ist dies der Fall bitte ich um genaue Bezeichnung der gewünschten Dokumente an Hand des veröffentlichten Verzeichnisses. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um die Weisungen welche aufzeigen nach welchen Kriterien eine Bedarfsgeme…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: AW: Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
Datum
7. August 2017 23:14
An
Jobcenter Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um die Weisungen welche aufzeigen nach welchen Kriterien eine Bedarfsgemeinschaft als getrennt angesehen wird. Welche Weisungen führen zu einer Umkehrung der Beweislast? Jene welche im Gesetztext stehen, wurden ja nicht angewandt. Und welche Weisungen führen dazu keinen Termin bei einer Sachbearbeitung zu erhalten? Ich verstehe dass es Kosten aufwirft, dennoch möchte ich wissen, warum mein Recht auf freie Partnerwahl eingeschränkt ist und seitens des Jobcenter trotz Eidestattlicher Erklärung weiterhin eine Straftat unterstellt wird, welche nicht angezeigt wird. Nach welchen Weisungen ist dies möglich? Immerhin wird mir meine Existenz unter mein Minimum geschmälert, da würde mich auch interessieren aus welchen Gründen dies passiert. Textbausteine wie sie vom Jobcenter verwendet wurden, geben keine vernünftige Antwort auf meine Fragen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Leipzig
Letztmalige Antwort Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herr, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 4.8.2017 und 7.8.20…
Von
Jobcenter Leipzig
Betreff
Letztmalige Antwort
Datum
11. August 2017 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herr, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 4.8.2017 und 7.8.2017 weisen wir Sie letztmalig darauf hin, dass die von Ihnen vorgetragenen Fragen nicht im Rahmen von Weisungen oder amtlichen Informationen vorliegen. Der Hinweis zu den Fachlichen Weisungen erfolgte bereits. Leistungsrechtliche Fragen im Einzelfall können nicht im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes beantwortet werden, hierfür wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Leistungsbereich. Zukünftig eingehende inhaltsgleiche Fragen werden nicht mehr beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Letztmalige Antwort [#24146] Sehr geehrte Damen und Herren, Bisher konnten sie mir keine Informationen geben, …
An Jobcenter Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: Letztmalige Antwort [#24146]
Datum
11. August 2017 21:01
An
Jobcenter Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bisher konnten sie mir keine Informationen geben, wie eine Bedarfsgemeinschaft als beendet angesehen wird. Die Leistungsabteilung verweigert sich jeglicher Auskunft. Eine Eidestattliche Versicherung wurde nicht anerkannt. Sie sind verpflichtet mir Auskunft über die Beendigung der Bedarfsgemeinschaft zu geben. Wie soll man sonst an diese Informationen ran kommen? ISt diese Information etwa geheim, oder warum sperren Sie sich so mir eine Information zu geben. Liegt es vl. daran dass sie mit Absicht Menschen in Zwangsgemeinschaften stecken und dieses sich dann nicht mehr rausklagen können, weil falsche Tatsachen dem Gericht erklärt werden. Ich gebe den Kampf gegen die Zwangsehe nicht auf und bitte alle interessierten Journalisten welche dies verfolgen um Mithilfe bei der Aufklärung. Es kann nicht sein, dass in Deutschland Menschen gegen Ihren Willen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Gibt es dann noch ein Recht auf freie Partnerwahl? Warum wird man vom Jobcenter gezwungen mit einem Menschen zusammen zu leben, für den man nicht einstehen möchte? Diese Frage konnten Sie mir nicht beantworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>