Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis
Eine Möglichkeit welche Ihnen zu erklären gibt, dass ich nicht für einen anderen Menschen einstehen möchte. Meine Eidestaatliche Erklärung wollen Sie nicht lesen und ausziehen darf ich auch nicht. Wie soll ich denn dann bitte die Bedarfsgemeinschaft welche ich nie wollte, beenden?
Zudem fordere ich eine Kopie des Gesetzes welches besagt dass man gegen seinen Willen zwangsverehelicht werden kann. Es gilt in Deutschland die freie Partnerwahl. Auch wenn das Jobcenter anderer Meinuing ist.
Und warum lügen die Anwälte vom Jobcenter beim Gericht und machen Aussagen (angebliche Termine wurden nicht eingehalten) welche so unwahr sind? Bis heute habe ich keine Beweise gesehen.
Warum darf das Jobcenter mir eine Straftat unterstellen und eine Beweisumkehr rechtfertigen.
Und wie kann man seinen Willen beweisen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juli 2017
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1. September 2017
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- Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
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- 29. Juli 2017 21:45
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- Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
- Datum
- 4. August 2017 11:14
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- 4. August 2017 13:33
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- AW: Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
- Datum
- 7. August 2017 13:21
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- AW: AW: Aufhebung einer Bedarfsgemeinschaft gegen den Willen und Umzugserlaubnis [#24146]
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- 7. August 2017 23:14
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- AW: Letztmalige Antwort [#24146]
- Datum
- 11. August 2017 21:01
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- Jobcenter Leipzig
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