Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Neuenlander Str.
Anfrage an:
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
ist es zutreffend, dass vor kurzem die Radwegbenutzungspflicht sowie die Freigabe des Radwegs für Elektrofahrräder, die bis 45 km/h unterstützen, entlang der Neuenlander Str. (Fahrtrichtung Süd-Ost im Abschnitt von der Langemarckstr. bis zum Flughafendamm und darüber hinaus) aufgehoben wurde?
Ich will mich nur vergewissern, dass dies auf Kenntnis / Entscheidung des ASV basiert und nicht lediglich irgendein Witzbold die Schilder abmontiert hat.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. August 2016
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17. September 2016
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