Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Neuenlander Str.

ist es zutreffend, dass vor kurzem die Radwegbenutzungspflicht sowie die Freigabe des Radwegs für Elektrofahrräder, die bis 45 km/h unterstützen, entlang der Neuenlander Str. (Fahrtrichtung Süd-Ost im Abschnitt von der Langemarckstr. bis zum Flughafendamm und darüber hinaus) aufgehoben wurde?

Ich will mich nur vergewissern, dass dies auf Kenntnis / Entscheidung des ASV basiert und nicht lediglich irgendein Witzbold die Schilder abmontiert hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2016
  • Frist
    17. September 2016
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist e…
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
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Betreff
Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Neuenlander Str. [#17595]
Datum
16. August 2016 10:13
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es zutreffend, dass vor kurzem die Radwegbenutzungspflicht sowie die Freigabe des Radwegs für Elektrofahrräder, die bis 45 km/h unterstützen, entlang der Neuenlander Str. (Fahrtrichtung Süd-Ost im Abschnitt von der Langemarckstr. bis zum Flughafendamm und darüber hinaus) aufgehoben wurde? Ich will mich nur vergewissern, dass dies auf Kenntnis / Entscheidung des ASV basiert und nicht lediglich irgendein Witzbold die Schilder abmontiert hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Ihr Schreiben: 16.08.2016
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben: 16.08.2016
Datum
29. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen