Aufklärung von Geschäftswechseln in der Gastronomiebranche in Berlin-Neukölln, insbesondere an der Hermannstraße

Hiermit bitte ich um Bereitstellung aller Belege oder Beweise, die in den letzten Jahren zu abgeschlossenen Ermittlungen gehören, bezüglich der Praxis, bei der Restaurants und Imbissläden häufig Besitzer und / oder Namen wechseln, während das Angebot weitestgehend gleich bleibt, als Methode oder zur Verschleierung der Geldwäsche oder anderer illegaler Aktivitäten.

Ergebnis der Anfrage

Die gewünschten Daten liegen der Behörde nicht vor.
Sie ist desweiteren nicht dafür zuständig, da das Geldwäschegesetz laut Aussage der Behörde nicht für Restaurants und Imbisse gilt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
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Holger Friedhelm
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermi…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Holger Friedhelm
Betreff
Aufklärung von Geschäftswechseln in der Gastronomiebranche in Berlin-Neukölln, insbesondere an der Hermannstraße [#297981]
Datum
22. Januar 2024 12:17
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit bitte ich um Bereitstellung aller Belege oder Beweise, die in den letzten Jahren zu abgeschlossenen Ermittlungen gehören, bezüglich der Praxis, bei der Restaurants und Imbissläden häufig Besitzer und / oder Namen wechseln, während das Angebot weitestgehend gleich bleibt, als Methode oder zur Verschleierung der Geldwäsche oder anderer illegaler Aktivitäten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Friedhelm Anfragenr: 297981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297981/
Mit freundlichen Grüßen Holger Friedhelm

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Wtrlt: Ihr Akteneinsichtsgesuch zum Thema Besitzer/Namenswechsel in Berlin Neukölln (Gastronomie) Von: SenWiEnBe G…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Wtrlt: Ihr Akteneinsichtsgesuch zum Thema Besitzer/Namenswechsel in Berlin Neukölln (Gastronomie)
Datum
26. Januar 2024 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Von: SenWiEnBe Geldwaesche An: CC:Dettmann, Sebastian; Meinert, Philipp Datum: 26.01.2024 10:43 Betreff: Ihr Akteneinsichtsgesuch zum Thema Besitzer/Namenswechsel in Berlin Neukölln (Gastronomie) Sehr geehrter Herr Friedhelm, in der Anlage finden Sie die Antwort auf Ihr Gesuch um Akteneinsicht. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Sachverhalten liegen hier keine Akten vor. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Geldwäscheprävention - II E 3 Email: <<E-Mail-Adresse>> www.berlin.de/geldwaesche ( https://twitter.com/SenWiEnBe) ( https://m.facebook.com/SenWiEnBe/) ( https://www.instagram.com/SenWiEnBe/) ( https://www.kununu.com/de/senatsverwaltungfrwirtschaftenergieundbetriebe) Aufgrund der hohen Bedrohungslage durch Schadsoftware hat das Land Berlin den Empfang von bestimmten Mails ausgeschlossen. Betroffen sind Mails mit Anhängen, die Makros, Zip-Dateien (Alternative: 7Zip) oder alte Office-Formate (z. B. *doc) beinhalten. Verweise auf Word Press o. ä. sind nicht zugelassen. Umfangreiche Linksammlungen, auch in den Signaturen, erhöhen die Möglichkeit, als Spam eingestuft zu werden.