Aufklärung Depression

Im Rahmen meiner Bachelorarbeit im Studiengang Marketingkommunikation an der Design Akademie Berlin erarbeite ich ein Kommunikationskonzept gegen die Stigmatisierung psychischer Krankheiten. Zentral ist hierbei der Umgang mit Depressionen.

Depressionen zählen zu den häufigsten und folgenreichsten psychischen Störungen und haben einen großen Anteil an der nationalen und globalen Krankheitslast. Diverse Studien prognostizieren sogar eine gravierende Verschlechterung in den kommenden Jahren und dennoch sind Betroffene und die Krankheit selbst immer noch mit einer Vielzahl von Stigmata belegt, welche nicht selten in verschiedene Formen der Diskriminierung münden. Ursächlich sind hierfür vorwiegend fehlende oder falsche Informationen.

Während meiner Recherche kam also die Frage auf, weshalb Sie, als Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, nur in einem so überschaubaren bzw. unfassbar begrenzten Rahmen Informationen zu dieser Thematik bereitstellen oder bisher keine Aufklärungskampagnen zu dieser Thematik gestartet haben. Sei es um die gesellschaftlichen Stigmata abzuschwächen oder Erkrankten dabei zu helfen mit diesen umzugehen bzw. sich trotz dieser Vorurteile die Erkankung einzugestehen und sich Hilfe zu suchen - denn bereits hier gibt es Probleme und akuten Handlungsbedarf. Eine bundesweite Kampagne auf vielen Kanälen wie dies bspw. mit "Gib Aids keine Chance" geschehen ist, liegt offensichtlich in den Möglichkeiten Ihrer Behörde.

Wieso also wird das Thema psychische Erkrankungen/Depressionen - wie gesagt, eine weitverbreitete Krankheit - auch von Ihrer Seite so nebensächlich behandelt? Wieso stellen Sie nicht mehr Hilfe- und Informationsmaterial zur Verfügung? Und wieso klären Sie die Gesellschaft nicht umfassender über diese Erkrankungen auf und erleichtern es damit nicht nur vielen Betroffenen den Umgang mit ihrer Krankheit und den Schritt sich Hilfe zu suchen, sondern verbessern das Leben dieser Personen direkt und tragen evtl. sogar indirekt zur Gesundung bei?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe gerne für einen Dialog oder andersartigen Austausch zur Thematik bereit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen meiner Ba…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufklärung Depression [#151133]
Datum
17. Juni 2019 09:09
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen meiner Bachelorarbeit im Studiengang Marketingkommunikation an der Design Akademie Berlin erarbeite ich ein Kommunikationskonzept gegen die Stigmatisierung psychischer Krankheiten. Zentral ist hierbei der Umgang mit Depressionen. Depressionen zählen zu den häufigsten und folgenreichsten psychischen Störungen und haben einen großen Anteil an der nationalen und globalen Krankheitslast. Diverse Studien prognostizieren sogar eine gravierende Verschlechterung in den kommenden Jahren und dennoch sind Betroffene und die Krankheit selbst immer noch mit einer Vielzahl von Stigmata belegt, welche nicht selten in verschiedene Formen der Diskriminierung münden. Ursächlich sind hierfür vorwiegend fehlende oder falsche Informationen. Während meiner Recherche kam also die Frage auf, weshalb Sie, als Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, nur in einem so überschaubaren bzw. unfassbar begrenzten Rahmen Informationen zu dieser Thematik bereitstellen oder bisher keine Aufklärungskampagnen zu dieser Thematik gestartet haben. Sei es um die gesellschaftlichen Stigmata abzuschwächen oder Erkrankten dabei zu helfen mit diesen umzugehen bzw. sich trotz dieser Vorurteile die Erkankung einzugestehen und sich Hilfe zu suchen - denn bereits hier gibt es Probleme und akuten Handlungsbedarf. Eine bundesweite Kampagne auf vielen Kanälen wie dies bspw. mit "Gib Aids keine Chance" geschehen ist, liegt offensichtlich in den Möglichkeiten Ihrer Behörde. Wieso also wird das Thema psychische Erkrankungen/Depressionen - wie gesagt, eine weitverbreitete Krankheit - auch von Ihrer Seite so nebensächlich behandelt? Wieso stellen Sie nicht mehr Hilfe- und Informationsmaterial zur Verfügung? Und wieso klären Sie die Gesellschaft nicht umfassender über diese Erkrankungen auf und erleichtern es damit nicht nur vielen Betroffenen den Umgang mit ihrer Krankheit und den Schritt sich Hilfe zu suchen, sondern verbessern das Leben dieser Personen direkt und tragen evtl. sogar indirekt zur Gesundung bei? Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe gerne für einen Dialog oder andersartigen Austausch zur Thematik bereit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 18.6.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.a. Antrag gerichtet an <<E-Mai…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 18.6.2019
Datum
28. Juni 2019 10:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.a. Antrag gerichtet an <<E-Mail-Adresse>> ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Gerne bestätige den Eingang des Antrags. Die urlaubsbedingt verzögerte Eingangsbestätigung bitte ich zu entschuldigen. Wir kommen innerhalb der Monatsfrist auf Sie zu. Mit freundlichem Gruß

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Antwort: Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 18.6.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.a. Anfrage thematisch über…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 18.6.2019
Datum
17. Juli 2019 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.a. Anfrage thematisch überschrieben mit "Aufklärung Depression" [#151133] beantworte ich für die BZgA wie folgt: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Aufgaben der BZgA unterliegen gesetzlichen oder politischen Aufträgen oder folgen Nationalen Aktionsplänen der Bundesregierung. Die Themen sind dadurch gesetzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung für bestimmte Zielgruppen werden in enger fachlicher Abstimmung mit dem Ministerium entwickelt. Der Komplex Psychische Gesundheit/Psychische Erkrankungen ist von der BZgA als Gesundheitsproblem mit erheblicher Präventionsrelevanz identifiziert und thematisiert worden. Als Schwerpunktthema stehen derzeit allerdings (noch) keine personellen oder finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Daher wird die psychische Gesundheit/psychische Erkrankungen momentan als fachlicher Querschnitt in Themen der BZgA integriert und findet sich zum Beispiel im Bereich der zielgruppen- bzw. genderspezifischen Portale wieder (www.frauengesundheit.de, www.kindergesundheit-info.de, www.gesund-aktiv-aelter-werden.de). Weitere Beispiele sind: · Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit · Depression als Begleiterkrankung einer Essstörung · Männergesundheitsportal · Nationales Zentrum Frühe Hilfen Mit freundlichem Gruß