Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum muss ein Genesener sich impfen lassen, da die Impfung den Virus in geschwächter Form in den Körper injeziert, damit der Körper die Antikörper bildet, um ihn bekämpfen zu können. Der Genesene hat den lebendigen Virus bekämpft und die Antikörper gebildet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 227735
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/227735/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
Natürlich wird es eine allgemeine Impfpflicht geben und auch das Genesene sich nach 6 Monaten impfen lassen müssen, ist so. Was gibt es denn da abzustreiten??......
In diversen sozialen Einrichtungen gibt es bereits die Impfpflicht bis 15.03.2022. Also bitte informieren Sie, als Gesundheitsvertreter des Staates, die Bürger korrekt zu gestellten Anfragen und wenn Sie was nicht wissen, informieren SIE sich beim RKI oder sonst einer Stelle, auf die Sie hier so großzügig verweisen, weil es ist IHRE AUFGABE, nicht die der Bürger!!!! Was glauben Sie denn, für was Sie überhaupt so zuständig sind? Das ist eine ernst gemeinte Frage.
Freundliche Grüße, Jessica Breuer