Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Auflage 20 Euro Steinbock 2023

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Bitte teilen Sie mir die Auflage der 20 Euro Steinbock 2023 Goldmünze mit.

Hinweis: Einen Verweis auf die Prägestatistik für das Jahr 2023 die nach der Auskunft Ihrer Presseablteiung (durch Herrn Christian Rehm) ab Mitte Januar 2024 publiziert wird, kann ich nicht akzeptieren.
Ich zitiere Frau Angelika Palm aus Ihrem Hause aus einem mir vorliegenden offiziellem Schreiben mit folgender Aussage:
"Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sehen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Aus diesem Grund werden bei Goldmünzenprodukten immer genau nur so viele Produkte eines Jahrganges hergestellt, wie verbindliche Bestellungen vorliegen."
Da die Bestellfrist für diese Münze schon seit Monaten verstrichen ist, liegen dem BVA die genauen Zahlen der Prägemenge vor.
Genau nach dieser Menge habe ich gefragt und bitte um Beantwortung dieser Frage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Honscha
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir die Auflage der …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
Auflage 20 Euro Steinbock 2023 [#282515]
Datum
26. Juni 2023 14:39
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Auflage der 20 Euro Steinbock 2023 Goldmünze mit. Hinweis: Einen Verweis auf die Prägestatistik für das Jahr 2023 die nach der Auskunft Ihrer Presseablteiung (durch Herrn Christian Rehm) ab Mitte Januar 2024 publiziert wird, kann ich nicht akzeptieren. Ich zitiere Frau Angelika Palm aus Ihrem Hause aus einem mir vorliegenden offiziellem Schreiben mit folgender Aussage: "Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sehen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Aus diesem Grund werden bei Goldmünzenprodukten immer genau nur so viele Produkte eines Jahrganges hergestellt, wie verbindliche Bestellungen vorliegen." Da die Bestellfrist für diese Münze schon seit Monaten verstrichen ist, liegen dem BVA die genauen Zahlen der Prägemenge vor. Genau nach dieser Menge habe ich gefragt und bitte um Beantwortung dieser Frage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anfragenr: 282515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282515/ Postanschrift Tobias Honscha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: Z I 5 - i - 250/23 Berlin, 26.07.2023 Sehr geehrter Herr Honscha, wir hab…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: IFG zu Auflage 20 Euro Steinbock 2023 [#282515]
Datum
26. Juli 2023 13:26
Status
Warte auf Antwort
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: Z I 5 - i - 250/23 Berlin, 26.07.2023 Sehr geehrter Herr Honscha, wir haben Ihre unten stehende Anfrage erhalten. Wie Sie auf https://www.muenze-deutschland.de/muenzen-2023/steinbock entnehmen können, ist eine Auflage von maximal 120.000 Stück geplant. Die genaue Zahl der Prägemenge steht tatsächlich erst am Jahresende, z. B. aufgrund von eventuellen Nachprägungen, fest und wird mit der Prägestatistik veröffentlicht. Die von Ihnen begehrte Information liegt somit nicht vor. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Honscha
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Da Sie sich nicht in der Lage sehen die Auflage der …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
AW: IFG zu Auflage 20 Euro Steinbock 2023 [#282515]
Datum
26. Juli 2023 14:03
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Da Sie sich nicht in der Lage sehen die Auflage der Münze mitzuteilen, konkretisiere ich hiermit meine Anfrage. Präzisierung der Anfrage: 1. Bitte teilen Sie mir zum Stichtag 30.6.2023 mit, wie viele Münzen bisher ausgeprägt wurden (aufgeschlüsselt in die Prägestätten A- Berlin, D- München, F- Stuttgart, G- Karlsruhe, J- Hamburg) 2. Wie Sie meiner ersten Anfrage entnehmen können, habe ich aus Ihrem Hause erfahren, dass nur so viele Goldmünzen geprägt werden, wie Bestellungen vorliegen. Da die Fristen für sämtliche Ausgaben des Jahres 2023 verstrichen sind, kann ich nicht nachvollziehen, dass diese Daten erst im Folgejahr vorliegen. Sie geben als Grund an, dass es noch zu Nachprägungen kommen kann. Dies kann ich auf Grund von Mängelexemplaren nachvollziehen. Hier stellt sich mir aber die Frage, wie das die Auflage erhöhen kann. Immerhin wird das Mängelexemplar nach meiner Information eingezogen und dafür 1:1 ein neues Exemplar gefertigt. Meine Frage lautet nun, wie es zu Nachprägungen kommen kann, die einen Einfluss auf die Gesamtauflage haben. Anlage: Zitat: Frau Angelika Palm "Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sehen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Aus diesem Grund werden bei Goldmünzenprodukten immer genau nur so viele Produkte eines Jahrganges hergestellt, wie verbindliche Bestellungen vorliegen." Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anfragenr: 282515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282515/
Tobias Honscha
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflage 20 Euro Steinbock 2023“ [#282515]
Datum
14. September 2023 17:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/282515/ Leider wurde die Frage nicht beantwortet. Die Frist für die Beantwortung ist ebenfalls abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anhänge: - 282515.pdf Anfragenr: 282515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282515/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesverwaltungsamt
ZI5-i-250/23/#282515, Ihre Anfrage vom 26.06.2023, hier: Ihre Nachfrage vom 27.07.2023 Bundesverwaltungsamt 50728 …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
ZI5-i-250/23/#282515, Ihre Anfrage vom 26.06.2023, hier: Ihre Nachfrage vom 27.07.2023
Datum
18. Oktober 2023 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-250/23 #282515 Berlin, 18.10.2023 Sehr geehrte/r Tobias Honscha, mit E-Mail vom 26.06.2023 beantragen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Mitteilung der Auflage der 20 Euro Steinbock 2023 Goldmünze sowie die Prägemenge. Auf Ihre Nachfrage vom 27.07.2023 kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Die Prägemenge der 20-Euro Goldmünze 2023 „Steinbock“ beträgt zum 16.10.2023 93.500 Stück. Die aktuellen Prägemengen aller Sammlermünzen wird das Bundesverwaltungsamt künftig zeitnah und regelmäßig auf https://www.muenze-deutschland.de/ veröffentlichen. Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: Sehr geehrter Herr Honscha, in der …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BVA wegen Ihrer Anfrage zu „Auflage 20 Euro Steinbock 2023“ [#282515] # IFG-725/009 II#0760
Datum
17. November 2023 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: Sehr geehrter Herr Honscha, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.