Auflagen an ein Unternehmen, welches die Sterilisation der medizinischen Geräte als Dienstleistung anbietet

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Trotz mehrerer Versuche hat mir in Hamburg keine Behörde eine verbindliche Auskunft geben können über die Auflagen an ein Unternehmen seitens der Behörden, welches keine Praxis, kein MVZ oder Klinik ist, sondern ein Dienstleistungsunternehmen, welches die Sterilisation der medizinischen Geräte als reine Dienstleistung anbietet.
Bitte um Nennung der auskunfstpflichtigen Behörden, welche ein solches Dienstleistungsunternehmen mit Auflagen belegen können.
Es kann nicht sein, das in Deutschland bei einer Infektion bei einer OP die Schuld auf Subunternehmen geschoben wird und der Betreiber so einfach davon kommt.

Behörde benötigt

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Trotz mehrerer V…
Von
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Betreff
Auflagen an ein Unternehmen, welches die Sterilisation der medizinischen Geräte als Dienstleistung anbietet [#23805]
Datum
4. Juli 2017 22:33
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Trotz mehrerer Versuche hat mir in Hamburg keine Behörde eine verbindliche Auskunft geben können über die Auflagen an ein Unternehmen seitens der Behörden, welches keine Praxis, kein MVZ oder Klinik ist, sondern ein Dienstleistungsunternehmen, welches die Sterilisation der medizinischen Geräte als reine Dienstleistung anbietet. Bitte um Nennung der auskunfstpflichtigen Behörden, welche ein solches Dienstleistungsunternehmen mit Auflagen belegen können. Es kann nicht sein, das in Deutschland bei einer Infektion bei einer OP die Schuld auf Subunternehmen geschoben wird und der Betreiber so einfach davon kommt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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