Auflagen an ein Unternehmen, welches die Sterilisation der medizinischen Geräte als Dienstleistung anbietet
Trotz mehrerer Versuche hat mir in Hamburg keine Behörde eine verbindliche Auskunft geben können über die Auflagen an ein Unternehmen seitens der Behörden, welches keine Praxis, kein MVZ oder Klinik ist, sondern ein Dienstleistungsunternehmen, welches die Sterilisation der medizinischen Geräte als reine Dienstleistung anbietet.
Bitte um Nennung der auskunfstpflichtigen Behörden, welche ein solches Dienstleistungsunternehmen mit Auflagen belegen können.
Es kann nicht sein, das in Deutschland bei einer Infektion bei einer OP die Schuld auf Subunternehmen geschoben wird und der Betreiber so einfach davon kommt.
Behörde benötigt
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Datum4. Juli 2017
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