Auflagen für die Kita Theresienstrasse? Mit freundlichen Grüßen, Kathrin Gerhards

Sehr geehrte Damen und Herren,
Welche Auflagen gibt es bezüglich der KiTa Theresienstr derzeit von Seiten des Gesundheitsamtes? Mir ist zu Ohren gekommen, dass es zu Maßnahmen gekommen ist. Da meine 3 Kleinkinder die Einrichtung besuchen und ich Mitglied des Elternrates bin, bitte ich um schnellstmögliche Information und Klärung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • 0 Follower:innen
Kathrin Gerhards (Zahnarztpraxis Gerhards)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit Details
Von
Kathrin Gerhards (Zahnarztpraxis Gerhards)
Betreff
Auflagen für die Kita Theresienstrasse? Mit freundlichen Grüßen, Kathrin Gerhards [#272841]
Datum
12. März 2023 10:58
An
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Welche Auflagen gibt es bezüglich der KiTa Theresienstr derzeit von Seiten des Gesundheitsamtes? Mir ist zu Ohren gekommen, dass es zu Maßnahmen gekommen ist. Da meine 3 Kleinkinder die Einrichtung besuchen und ich Mitglied des Elternrates bin, bitte ich um schnellstmögliche Information und Klärung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kathrin Gerhards Anfragenr: 272841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272841/ Postanschrift Kathrin Gerhards << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kathrin Gerhards (Zahnarztpraxis Gerhards)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!