Auflagen für den Betrieb der Diskothek "Rheinpark" in Germersheim
Anfrage an:
Stadtverwaltung Germersheim
Die Club RheinPark GbR, Rheinsheimer Straße 3, 76726 Germersheim betreibt die Diskothek „RheinPark“ in Germersheim. Ich bitte um Informationen, welche sicherheitstechnischen Auflagen (Brandschutz, Lärmschutz, etc.) bzw. Anforderungen an den Sicherheitsdienst (Anzahl an Sicherheitsmitarbeiter, Ausbildung, etc.) von den Behörden an den Betreiber gestellt wurden.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
-
Datum14. April 2016
-
18. Mai 2016
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!