Auflagen und Hinweise bei Sondernutzung/Ausnahmegenehmigung

die von Ihnen formulierten Auflagen und Hinweise bei der Ausstellung von gem. Paragraph 46 StVO i.V.m Paragraph 16 Abs. 6 des Straßengesetzes Baden-Württemberg ausgestellten Genehmigungen. Solche Genehmigungen erlauben im Stadtgebiet bspw. Gehwegparken und im eingeschränkten Halteverbot zu parken.

Die Ausnahmegenehmigungen liegen i.d.R. derart in den betroffenen KFZ aus, dass lediglich die Vorderseite lesbar ist. Die enthaltenen Auflagen und Hinweise auf der Rückseite der Genehmigung sind somit nicht einzusehen.

Neben dieser allgemeinen Auskunft bitte ich um Mitteilung, mit welchen konkreten Auflagen und Hinweisen die Genehmigungsnummer 342 (01.08.2020 bis 31.07.2021) beschwert wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die von Ihnen fo…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagen und Hinweise bei Sondernutzung/Ausnahmegenehmigung [#219489]
Datum
29. April 2021 17:20
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die von Ihnen formulierten Auflagen und Hinweise bei der Ausstellung von gem. Paragraph 46 StVO i.V.m Paragraph 16 Abs. 6 des Straßengesetzes Baden-Württemberg ausgestellten Genehmigungen. Solche Genehmigungen erlauben im Stadtgebiet bspw. Gehwegparken und im eingeschränkten Halteverbot zu parken. Die Ausnahmegenehmigungen liegen i.d.R. derart in den betroffenen KFZ aus, dass lediglich die Vorderseite lesbar ist. Die enthaltenen Auflagen und Hinweise auf der Rückseite der Genehmigung sind somit nicht einzusehen. Neben dieser allgemeinen Auskunft bitte ich um Mitteilung, mit welchen konkreten Auflagen und Hinweisen die Genehmigungsnummer 342 (01.08.2020 bis 31.07.2021) beschwert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/219489/upload/a482eda2ee105212e7609f2fd74d04f73e7e43a7/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-31/3.3 Straßenverkehr…
Von
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Betreff
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Datum
3. Mai 2021 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-31/3.3 Straßenverkehrsbehörde Andrea Kolbe Telefon: (07 11) 2 16-91132 Fax: (07 11) 2 16-9591138 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> Erreichbarkeit: Mo - Do von 7:00 bis 15:00 Uhr ___________________________________________________________ Sehr Antragsteller/in die Straßenverkehrsbehörde erteilt im Rahmen der Einzelfallprüfung viele verschiedene Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO von den Vorschriften der StVO. Je nach Genehmigung werden unterschiedliche Nebenbestimmungen festgesetzt. Ihre Anfrage außschließlich mit der Genehmigungsnummer 342 kann nicht zugeordnet werden. Freundliche Grüße