Auflagen und Hinweise bei Sondernutzung/Ausnahmegenehmigung
die von Ihnen formulierten Auflagen und Hinweise bei der Ausstellung von gem. Paragraph 46 StVO i.V.m Paragraph 16 Abs. 6 des Straßengesetzes Baden-Württemberg ausgestellten Genehmigungen. Solche Genehmigungen erlauben im Stadtgebiet bspw. Gehwegparken und im eingeschränkten Halteverbot zu parken.
Die Ausnahmegenehmigungen liegen i.d.R. derart in den betroffenen KFZ aus, dass lediglich die Vorderseite lesbar ist. Die enthaltenen Auflagen und Hinweise auf der Rückseite der Genehmigung sind somit nicht einzusehen.
Neben dieser allgemeinen Auskunft bitte ich um Mitteilung, mit welchen konkreten Auflagen und Hinweisen die Genehmigungsnummer 342 (01.08.2020 bis 31.07.2021) beschwert wurde.
Information nicht vorhanden
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Datum29. April 2021
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1. Juni 2021
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