Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung

Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung "ITB Berlin".
Hintergrung ist die Absage der ITB und Pressemitteilung der Messegesellschaft: "Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 haben sich das Bundesgesundheits- und das Bundeswirtschaftsministerium dafür ausgesprochen, die ITB Berlin abzusagen. Das zuständige Gesundheitsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat die Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung heute am frühen Abend (18:27 Uhr) stark erhöht. Unter anderem ordnet die Behörde an: Jeder Messeteilnehmer muss der Messe Berlin belegen, nicht aus den definierten Risikogebieten zu stammen oder Kontakt zu einer Person aus den Risikogebieten gehabt zu haben. Die Auflagen insgesamt sind von der Messe Berlin nicht umsetzbar. "

Welche Auflagen wurden gemacht? Wie wollte das Gesundheitsamt diese überprüfen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung [#181748]
Datum
2. März 2020 15:01
An
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung "ITB Berlin". Hintergrung ist die Absage der ITB und Pressemitteilung der Messegesellschaft: "Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 haben sich das Bundesgesundheits- und das Bundeswirtschaftsministerium dafür ausgesprochen, die ITB Berlin abzusagen. Das zuständige Gesundheitsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat die Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung heute am frühen Abend (18:27 Uhr) stark erhöht. Unter anderem ordnet die Behörde an: Jeder Messeteilnehmer muss der Messe Berlin belegen, nicht aus den definierten Risikogebieten zu stammen oder Kontakt zu einer Person aus den Risikogebieten gehabt zu haben. Die Auflagen insgesamt sind von der Messe Berlin nicht umsetzbar. " Welche Auflagen wurden gemacht? Wie wollte das Gesundheitsamt diese überprüfen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181748 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung“ vom…
An Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung [#181748]
Datum
20. Mai 2020 11:19
An
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung“ vom 02.03.2020 (#181748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181748
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in den uns zur Verfügung stehenden Postfächern finden wir keine Anfrage von Ihnen. B…
Von
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung [#181748]
Datum
20. Mai 2020 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in den uns zur Verfügung stehenden Postfächern finden wir keine Anfrage von Ihnen. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage zu.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung &quo…
An Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung [#181748]
Datum
26. Mai 2020 11:12
An
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung "ITB Berlin". Hintergrung ist die Absage der ITB und Pressemitteilung der Messegesellschaft: "Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 haben sich das Bundesgesundheits- und das Bundeswirtschaftsministerium dafür ausgesprochen, die ITB Berlin abzusagen. Das zuständige Gesundheitsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat die Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung heute am frühen Abend (18:27 Uhr) stark erhöht. Unter anderem ordnet die Behörde an: Jeder Messeteilnehmer muss der Messe Berlin belegen, nicht aus den definierten Risikogebieten zu stammen oder Kontakt zu einer Person aus den Risikogebieten gehabt zu haben. Die Auflagen insgesamt sind von der Messe Berlin nicht umsetzbar. " Welche Auflagen wurden gemacht? Wie wollte das Gesundheitsamt diese überprüfen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181748 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.05.2020 möchten wir Ihnen gern antworten. Zunächst habe ich…
Von
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung [#181748]
Datum
28. Mai 2020 12:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.05.2020 möchten wir Ihnen gern antworten. Zunächst habe ich Ihnen im Anhang die für die Messe ursprüngliche Auflage und die erweiterte Auflage beigefügt. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche durch die Messe erfolgen musste, wären durch das Gesundheitsamt stichprobenartig vor Ort geprüft worden. Zudem hätte die Anzahl der schriftlichen Erklärungen mit den ausgestellten Tickets im Einklang stehen müssen. Mit freundlichen Grüßen,