Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 e (9) GVG

auf der Seite https://www.ag-tecklenburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php steht das nun der Geschäftsverteilungsplan auf der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegt . Dürfte ich bitte die Raumnummer haben wo er ausliegt , damit ich Ihn dann einsehen - oder stellen Sie in alternativ wie gewohnt auf Ihre Internetseite .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    18. März 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: au…
An Amtsgericht Tecklenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 e (9) GVG [#270516]
Datum
16. Februar 2023 12:05
An
Amtsgericht Tecklenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Seite https://www.ag-tecklenburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php steht das nun der Geschäftsverteilungsplan auf der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegt . Dürfte ich bitte die Raumnummer haben wo er ausliegt , damit ich Ihn dann einsehen - oder stellen Sie in alternativ wie gewohnt auf Ihre Internetseite .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 270516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270516/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Tecklenburg
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail…
Von
Amtsgericht Tecklenburg
Betreff
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg
Datum
16. Februar 2023 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg [#270516] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Amtsgericht Tecklenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg [#270516]
Datum
18. März 2023 09:51
An
Amtsgericht Tecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 e (9) GVG“ vom 16.02.2023 (#270516) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Tecklenburg
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail…
Von
Amtsgericht Tecklenburg
Betreff
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg
Datum
18. März 2023 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg [#270516] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Amtsgericht Tecklenburg Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg [#270516]
Datum
15. September 2023 08:30
An
Amtsgericht Tecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 e (9) GVG“ vom 16.02.2023 (#270516) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Amtsgericht Tecklenburg
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail…
Von
Amtsgericht Tecklenburg
Betreff
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg
Datum
15. September 2023 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Tecklenburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen