Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG

laut dem § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG hat das Gericht die richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf einer Geschäftsstelle aufzulegen . Ich dürfte bitten mir diese Geschäftsstelle zu benennen .

Ergebnis der Anfrage

Das nun der Präsident über den Auflegungsort entscheiden kann ist völlig richtig , das Gesetz verbietet aber sich um Umkehrschluss eben nicht das richterliche Geschäftsverteilungspläne veröffentlicht werden . Diese sieht man deutlich das auf www.richter-im-internet.de dort sind alle richterlichen Geschäftsverteilungspläne bis zu der Gründerzeit der Bundesgerichte veröffentlicht . Ansonsten ist auch und hier wird gar nicht darauf eingegangen das nun richterliche Geschäftsverteilung laut dem Beschluss IV AR (VZ) 2/18 des BGH ohne berechtigtes Interesse eingesehen werden können .

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut dem § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9)…
An Landgericht Osnabrück Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
12. Dezember 2022 17:05
An
Landgericht Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut dem § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG hat das Gericht die richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf einer Geschäftsstelle aufzulegen . Ich dürfte bitten mir diese Geschäftsstelle zu benennen .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265291/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Landgericht Osnabrück
Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451 LGOS-E Osnabrück, den 15.12.2022 Sehr geehrter Herr Erdtel, der rich…
Von
Landgericht Osnabrück
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
15. Dezember 2022 17:13
Status
Warte auf Antwort
Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451 LGOS-E Osnabrück, den 15.12.2022 Sehr geehrter Herr Erdtel, der richterliche Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Osnabrück für das Jahr 2022 liegt auf der Serviceeinheit der 18. Strafkammer (Raum 282) aus (Randnummer 3 der richterlichen Jahresgeschäftsverteilung für das Jahr 2022). Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, vielen Dank für ihre schnelle Antwort , darf man sich die Geschäftsverteilungspläne auch ohne vorherig…
An Landgericht Osnabrück Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
15. Dezember 2022 17:28
An
Landgericht Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre schnelle Antwort , darf man sich die Geschäftsverteilungspläne auch ohne vorherige Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten anschauen ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265291/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Stefan Erdtel
Guten Tag, und mittels einen mobilen Scanner auch ablichten ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr…
An Landgericht Osnabrück Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
15. Dezember 2022 17:29
An
Landgericht Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und mittels einen mobilen Scanner auch ablichten ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265291/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Landgericht Osnabrück
Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451 LGOS-E Osnabrück, den 15.12.2022 Sehr geehrter Herr Erdtel, der Besc…
Von
Landgericht Osnabrück
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
23. Dezember 2022 09:52
Status
Warte auf Antwort
Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451 LGOS-E Osnabrück, den 15.12.2022 Sehr geehrter Herr Erdtel, der Beschluss kann zu den üblichen Geschäftszeiten des Landgerichts eingesehen werden. Diese sind in der Regel Montag bis Donnerstag 08.00-15.30 Uhr und Freitag 08.00-13.00 Uhr. Eine Ablichtung ist möglich. Der Geschäftsverteilungsplan ist allerdings mit allen Änderungsbeschlüssen auch auf der Homepage des Landgerichts abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, auch die Geschäftsverteilungspläne der einzelnen Kammer nach § 21 g (7) GVG . Diese konnte ich leider …
An Landgericht Osnabrück Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
23. Dezember 2022 10:54
An
Landgericht Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch die Geschäftsverteilungspläne der einzelnen Kammer nach § 21 g (7) GVG . Diese konnte ich leider nicht finden . Gilt das bisherige auch für diese richterlichen Geschäftsverteilungspläne ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265291/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Landgericht Osnabrück
Guten Tag, Herr Erdtel, aufgrund des Jährlichkeitsgrundsatzes können nur die Pläne des jeweiligen Jahres ohne bes…
Von
Landgericht Osnabrück
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
23. Dezember 2022 11:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Herr Erdtel, aufgrund des Jährlichkeitsgrundsatzes können nur die Pläne des jeweiligen Jahres ohne besonderes Interesse eingesehen werden. Die Pläne der einzelnen Kammern werden nicht online gestellt. Sie sind aufgrund entsprechender Anordnung auf den Serviceeinheiten der einzelnen Kammern verwahrt. Diese können Sie hier ersehen: https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/geschaftsverteilung/kammerbesetzung-99436.html. Ob von diesen Kopien erstellt werden können, wäre im Einzelfall auf Antrag zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, das wird diesseitig nicht ganz verstanden . Der § 21 g (7) GVG verweist auch den § 21 e (9) GVG . Bei …
An Landgericht Osnabrück Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#265291]
Datum
23. Dezember 2022 11:21
An
Landgericht Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das wird diesseitig nicht ganz verstanden . Der § 21 g (7) GVG verweist auch den § 21 e (9) GVG . Bei diesem haben Sie die Einsicht durch Abscannen ( siehe oben ) erlaubt . Daher wird nun der Antrag ( obwohl laut Gesetz ) die Einsicht gewährt werden muss ( So auch IV AR VZ 2/18 des BGH ) . So wenn das Ablichten nicht erlaubt ist der Beschluss abgeschrieben werden , es wir um Aufklärung gebeten . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265291/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Landgericht Osnabrück
1451-LGOS-E-2410/2022 - Akteneinsicht - Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451-LGOS-E-2410/2022 Osnabrück, den…
Von
Landgericht Osnabrück
Betreff
1451-LGOS-E-2410/2022 - Akteneinsicht -
Datum
2. Januar 2023 07:41
Status
Warte auf Antwort
Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451-LGOS-E-2410/2022 Osnabrück, den 02.01.2023 Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2022 Beigefügte Datei übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Auf Anordnung [geschwärzt] Heitkamp Landgericht Osnabrück - Poststelle - Neumarkt 2 49074 Osnabrück [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]
Stefan Erdtel
AW: 1451-LGOS-E-2410/2022 - Akteneinsicht - [#265291] Guten Tag, Sie schreiben "Eine Veröffentlichung ist au…
An Landgericht Osnabrück Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: 1451-LGOS-E-2410/2022 - Akteneinsicht - [#265291]
Datum
2. Januar 2023 20:29
An
Landgericht Osnabrück
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Sie schreiben "Eine Veröffentlichung ist auch vom Gesetz nicht gedeckt" und gleichzeitig veröffentlichen Sie den "gerichtsweite Geschäftsverteilungsplan" , wie verträgt sich dieses wenn dieses nicht von Gesetz gedenkt wird ? Ich dachte immer das Gesetz ist dahin auszulegen das es einer Veröffentlichung nicht bedarf um wirksam zu werden , aber gesetzlich verboten habe ich nicht erkannt , also warum behaupten Sie so etwas ? Sie schreiben desweitern das ich nun die aktuellen Einsehen kann , dieses wären die von 2023 , meine Anfrage habe ich aber noch 2022 gestellt kann , kann ich diese dann auch noch einsehen und wo steht das ich nur die aktuellen einsehen kann der BGH hat doch in seinem Beschluss IV AR (VZ) 2/18 ohne berechtigten Interesse , gibt es daher noch einen weiteren Gesetzestext den ich nicht gefunden habe oder übersehen habe ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 265291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265291/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landgericht Osnabrück
1451-LGOS-E-2410/2022 - Akteneinsicht - Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451-LGOS-E-2410/2022 Osnabrück, den…
Von
Landgericht Osnabrück
Betreff
1451-LGOS-E-2410/2022 - Akteneinsicht -
Datum
4. Januar 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Landgericht Osnabrück Der Präsident 1451-LGOS-E-2410/2022 Osnabrück, den 04.01.2023 Ihre Anfrage vom 02. Januar 2023 Beigefügte Datei übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Auf Anordnung Heitkamp Heitkamp Landgericht Osnabrück - Poststelle - Neumarkt 2 49074 Osnabrück Tel.: 0541-315-1276 Fax.:0541-315-6176 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>