Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG

laut dem § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG hat das Gericht die richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf einer Geschäftsstelle aufzulegen . Ich dürfte bitten mir diese Geschäftsstelle zu benennen .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: la…
An Verwaltungsgericht Minden Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#266374]
Datum
27. Dezember 2022 14:09
An
Verwaltungsgericht Minden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut dem § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG hat das Gericht die richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf einer Geschäftsstelle aufzulegen . Ich dürfte bitten mir diese Geschäftsstelle zu benennen .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266374/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21…
An Verwaltungsgericht Minden Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#266374]
Datum
31. Januar 2023 08:18
An
Verwaltungsgericht Minden
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ vom 27.12.2022 (#266374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Verwaltungsgericht Minden
Ihr Antrag auf Benennung der nach § 21 e Abs.9 GVG bestimmten Geschäftsstelle Laut dem Schreiben soll schon die Be…
Von
Verwaltungsgericht Minden
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Benennung der nach § 21 e Abs.9 GVG bestimmten Geschäftsstelle
Datum
6. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Laut dem Schreiben soll schon die Benennung schikanös sein , obwohl ich dort Klagen führe und obwohl der Beschluss des BGH - IV AR (VZ) 2/18 etwas anderes aussagt .

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Stefan Erdtel
AW: Ihr Antrag auf Benennung der nach § 21 e Abs.9 GVG bestimmten Geschäftsstelle [#266374] Guten Tag, meine Info…
An Verwaltungsgericht Minden Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Benennung der nach § 21 e Abs.9 GVG bestimmten Geschäftsstelle [#266374]
Datum
6. August 2023 20:10
An
Verwaltungsgericht Minden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ vom 27.12.2022 (#266374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel