Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG
ich dürfte bitten die Raumnummer zu benennen wo die Geschäftsverteilungspläne ausliegen . Es wird die letzte Anfrage als bekannt vorausgesetzt ( https://fragdenstaat.de/a/265290 )
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum7. März 2023
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12. April 2023
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- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#272322]
- Datum
- 7. März 2023 13:16
- An
- Landgericht Hagen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landgericht Hagen
- Betreff
- Automatic reply: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#272322]
- Datum
- 7. März 2023 13:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landgericht Hagen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023
- Datum
- 30. März 2023
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- AW: Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023 [#272322]
- Datum
- 24. April 2024 12:01
- An
- Landgericht Hagen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landgericht Hagen
- Betreff
- Automatic reply: Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023 [#272322]
- Datum
- 24. April 2024 12:01
- Status
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- Von
- Landgericht Hagen
- Betreff
- 1402 E-2024-28 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
- Datum
- 30. April 2024 10:52
- Status
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- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- AW: 1402 E-2024-28 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#272322]
- Datum
- 1. Mai 2024 06:30
- An
- Landgericht Hagen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ [#272322]
- Datum
- 1. Mai 2024 06:31
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ [#272322]
- Datum
- 2. Mai 2024 06:39
- Status
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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