Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG

Anfrage an: Landgericht Hagen

ich dürfte bitten die Raumnummer zu benennen wo die Geschäftsverteilungspläne ausliegen . Es wird die letzte Anfrage als bekannt vorausgesetzt ( https://fragdenstaat.de/a/265290 )

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ic…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#272322]
Datum
7. März 2023 13:16
An
Landgericht Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte bitten die Raumnummer zu benennen wo die Geschäftsverteilungspläne ausliegen . Es wird die letzte Anfrage als bekannt vorausgesetzt ( https://fragdenstaat.de/a/265290 )
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 272322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272322/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Landgericht Hagen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Landgericht Hagen
Betreff
Automatic reply: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG [#272322]
Datum
7. März 2023 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landgericht Hagen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landgericht Hagen
Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023 Es soll angeblich Rechtsmissbräuchlich sein wenn man die Raumnummer n…
Von
Landgericht Hagen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023
Datum
30. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Es soll angeblich Rechtsmissbräuchlich sein wenn man die Raumnummer nachfragt wo die richterlichen Geschäftsverteilungspläne ausliegen .
Stefan Erdtel
AW: Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023 [#272322] Guten Tag, nun ist der ehemalige Präsident des Landger…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023 [#272322]
Datum
24. April 2024 12:01
An
Landgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nun ist der ehemalige Präsident des Landgericht Herr Prof. Dr. Coburger nicht mehr Ihr Präsident , sondern ist nun beim Landgericht Bochum der Präsident geworden , ist Ihre Einstellung zur Raumnummer nun eine andere geworden ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 272322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272322/
Landgericht Hagen
Automatic reply: Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023 [#272322] SSehr geehrte Damen und Herren, vielen Da…
Von
Landgericht Hagen
Betreff
Automatic reply: Antrag auf Informationszugang vom 07.03.2023 [#272322]
Datum
24. April 2024 12:01
Status
SSehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landgericht Hagen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/modernes-arbeiten_digitalisierung/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landgericht Hagen
1402 E-2024-28 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Landgericht Hagen
Betreff
1402 E-2024-28 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
30. April 2024 10:52
Status
Stefan Erdtel
AW: 1402 E-2024-28 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#272322] Guten Tag, Sie können mi…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: 1402 E-2024-28 - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#272322]
Datum
1. Mai 2024 06:30
An
Landgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie können mir ( - weil Sie Inhaltlich nicht auf meine Frage eingehen wollen - ) nicht sagen auf welcher Geschäftsstelle die richterlichen Geschäftsverteilungspläne ausliegen . Das nun Sie Ihre richterlichen Geschäftlichen nach § 21 e (9) GVG zusätzlich in das Internet stellen , entbindet Sie nun nicht von der Auflegungspflicht ( BGH - IV AR (VZ) 2/18 ) . Nun könnte ich die Geschäftsverteilungspläne der Kammer ( § 21 g (7) GVG ) nicht finden in ihrem Internetangebot . Wenn ich etwas auf Ihren Internetangebot übersehen habe dann lassen Sie es mich wissen , wenn auch dort nichts zu finden ist dürfte mir doch mal solangsam ( ohne schuldhaftes Verzögern nach § 121 BGB ) die Geschäftsstelle zu benennen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 272322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272322/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Stefan Erdtel
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ [#272322]
Datum
1. Mai 2024 06:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/272322/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die Geschäftsstelle nicht benannt worden ist . Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anhänge: - 272322.pdf - 2023-03-30_1-gvp-lg-hagen.pdf - 2024-04-30_1-2024-04-30-lghgn-sch-informationsfreiheitsgesetznordrhein-westfalen.docx Anfragenr: 272322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272322/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.05.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG“ [#272322]
Datum
2. Mai 2024 06:39
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.05.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.