Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG ( Verfügungen )

bitte geben Sie mir die Verfügung wo die Präsidentin des Oberverwaltungsgericht Münster z.Zt. der Vizepräsident des Oberverwaltungsgericht Münster die Geschäftsverteilungspläne für die Jahre 2020 / 2021 / 2022 / 2023 auslegen hat lassen . Leider könnte ich keine Angaben auf Ihrer Seite https://www.ovg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php finden . Diese sind z.B. bei AG Köln ( https://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php ) benannt . Wenn ich diese auf Ihrer Internetseite übersehen bitte ich mir einen Link zu senden .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bi…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG ( Verfügungen ) [#267678]
Datum
13. Januar 2023 16:45
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte geben Sie mir die Verfügung wo die Präsidentin des Oberverwaltungsgericht Münster z.Zt. der Vizepräsident des Oberverwaltungsgericht Münster die Geschäftsverteilungspläne für die Jahre 2020 / 2021 / 2022 / 2023 auslegen hat lassen . Leider könnte ich keine Angaben auf Ihrer Seite https://www.ovg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php finden . Diese sind z.B. bei AG Köln ( https://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php ) benannt . Wenn ich diese auf Ihrer Internetseite übersehen bitte ich mir einen Link zu senden .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 267678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267678/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, wie mir gestern von Frau Heibges - Segebrath telefonisch mitgeteilt worden ist sind die aus den Jahr 2…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG ( Verfügungen ) [#267678]
Datum
10. Februar 2023 13:27
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie mir gestern von Frau Heibges - Segebrath telefonisch mitgeteilt worden ist sind die aus den Jahr 2023 in der Bibliothek Ihres Hause ausgelegt ( Also nun immer die des aktuellen Jahres ) Wo sind dann die der Vorjahre auslegt ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 267678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267678/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG ( Verfügungen ) [#267678]
Datum
10. August 2023 18:30
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflageort ihrer richterlichen Geschäftsverteilungspläne nach § 21 g (7) GVG i.V. § 21 e (9) GVG ( Verfügungen )“ vom 13.01.2023 (#267678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 177 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel